Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten
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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen
technisch gut begründbar), Mehrgewicht soll mit heutigem Mehrgewicht für M-Luzern, M-NE-FR, Nutzfahrzeuge des kombinierten Verkehrs kumulierbar sein. M-Neuendorf, M-Ostschweiz, M-Suhr, M-Zürich, Pfister, railCare
211.13 Fahrzeuge zum Gefahrguttransport sollen auch mit alternativen Antrieben AutoSchweiz, FMS,
ausgerüstet werden und vom Mehrgewicht profitieren können (wenn fehlend ASTAG, CargoForum, in Verordnung ergänzen). CDS, swisscombi
211.14 Ohne Kompensation können sich umweltfreundliche Nutzfahrzeuge nicht OW, VK-KKPKS/SVSP
durchsetzen (Änderungen sollen mit EU-Vorschriften übereinstimmen).
211.15 Für Änderungsantrag soll ordnungsgemässer Gesetzgebungsprozess durch- VöV, SBB,
geführt werden.
211.16 Verkehrssicherheit soll sich nicht verschlechtern (Sicherheit steht vor CO2- SVP, BFU
Reduktion).
211.17 Gewichtserhöhung soll befristet und mit Absenkungspfad kombiniert sein Vitelli
(Batterien werden immer kleiner und leichter).
Ablehnung
BS, SFV, FussverkehrSchweiz, NewRide, RoadCross, EcoSwiss, AefU, Klimastreik, SBV, FREC, KBAV, P.Peterhans, S.Attia
211.20 Verkehrssicherheit soll sich nicht verschlechtern (Schutz Fussgänger/-innen, FussverkehrSchweiz,
Menschen mit Behinderung und Velofahrende, braucht entsprechende Fahr- NewRide, RoadCross, ausbildung, nur EU-konforme Erleichterungen). SBV, S.Attia
211.21 Mehrgewicht verursacht gesundheitsschädlichen Mehrlärm und Feinstaub. AefU
211.22 Regelung soll nur bis maximal geltendem Gesamtgewicht von 40 resp. 44 t BS
gelten und Achsenlast nicht erhöhen (Hinweis: Motorfahrzeuge mit vier oder
fünf Achsen sind nicht EU-rechtskonform).
211.23 Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene soll Priorität Klimastreik
haben und weiter vorangetrieben werden (Kompensation Mehrgewicht be-
wirkt das Gegenteil und verursacht Mehrlärm, Alpenschutzartikel einhalten).
Anmerkungen und Anträge
211.30 Aufgrund des notwendigen Spielraums bei der Ladungsverteilung soll das LRS, Futuricum
garantierte Achsengewicht 10 % höher sein als das garantierte Gesamtge-
wicht.
211.40 Antrag Art. 9a VTS (anpassen): "1 «Fahrzeuge mit alternativem Antrieb» ÖkostromSchweiz
sind Fahrzeuge, die teilweise oder ausschliesslich mit einer der folgenden
Energiequellen angetrieben werden: a. Elektrizität; b. Wasserstoff; c. Erd-
gas, einschliesslich Biogas; d. Flüssiggas; oder e. mechanische Energie aus
bordeigenen Speichern oder bordeigenen Quellen, einschliesslich Abwärme.
2 «Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb» sind Fahrzeuge ohne Verbren-
nungsmotor oder mit einem Verbrennungsmotor, dessen Emissionen bezo-
gen auf die Treibstoffform über die ganze Produktionskette hinweg weniger
als 1 g CO2/kWh oder weniger als 1 g CO2/km betragen eine Treibhausgas-
reduktion von mind. 65% im Vergleich zu fossilen Treibstoffen aufweisen.
insbesondere Fahrzeuge, die ausschliesslich mit Elektrizität oder Wasser-
stoff angetrieben werden. Die Ermittlung der CO2-Emissionen richtet sich
dabei nach der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 oder nach der Verordnung