Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 81Fedlex · Ergebnisbericht

Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen

6 Zusätzliche Bemerkungen und Anträge Zusätzlich zu den Anmerkungen zu den Fragen zu den «Verordnungen» wurden 361 Anmerkungen und Anregungen eingebracht, die zwar eine thematische Ähnlichkeit zur vorliegenden Vernehmlassung aufweisen, im Fragebogen zur Vernehmlassung jedoch nicht explizit thematisiert werden. Diese zusätzlichen Anmerkungen wurden zu 32 «zentralen Aussagen zusammengefasst. Weitere zusätzliche und teilweise themenverwandte Bemerkungen und Anträge sind im Ergebnisbericht zu SVG und OBG4 erfasst (u.a. zu Aufhebung/Erhalt des Nachschulungsobligatoriums, Einführung von Tempo 30 Generell innerorts, Lärmbekämpfung und -messung, Leistungsbegrenzungen für Lernfahrten, Technologieneutralität, Ausnahmetransportbegleiter, Berufs- und nichtberufsmässiger Personentransport, Alkoholausschank in Raststätten, Warnwesten, EU-Konformität und Datenschutz).

Teil A: Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses von Strassenfahrzeugen (vgl. Kap. 4)

Leichte Fahrzeuge der Einsatzorganisationen

400.10 Leichte Fahrzeuge (Lieferwagen bis 3.5 t) der Einsatzorganisationen (Feu- ZH, LU, OW, GL, SO, BL, erwehr, Polizei, Sanität, Zivilschutz, Militär) sollen im Binnenverkehr wei- SH, SG, VD, FKS, FW-UR, terhin mit 9 Plätzen ausgerüstet werden können. GV-AG, GV-SO, GVTG, KP-OW, ECAP

Verweisfehler bei Typenzeichen des Motors

400.15 Bei der letzten Teilrevision des Strassenverkehrsrechts wurde Art. 51 VTS BS geändert; Art. 176 VTS, der auf Art. 51 VTS verweist, ist jedoch (verse-

hentlich) nicht angepasst worden.

Antrag Art. 176 VTS (anpassen): Bst. c ist zu streichen und mit Bst. b zu

ersetzen.

Antrag Art. 176 Abs. 2 E-VTS (anpassen): "Bei Verbrennungsmotoren

muss ein nicht leicht auswechselbarer Teil des Motors ein Typenzeichen

des Motors, die Angabe des Hubraumes und den Namen des Herstellers

oder der Herstellerin oder die Fabrikmarke aufweisen. Für die Kennzeich-

nung von Elektromotoren gilt Artikel 51 Absatz 1 Buchstaben a und c b."

Teil B: Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei E-Bikes (vgl. Kap. 5)

Allgemeine Kritik zu Anpassungen Via Sicura

400.20 Allgemeine Kritik an Anpassungen zur Verkehrssicherheit: Wirksame Mas- VCS, Greenpeace, Klimasnahmen zur Vermeidung einer Fremdgefährdung (Regelungen und Stra- Allianz, Klimaschutz, Klifen zum Schutz vor Rasern und zum Schutz vor Autofahrenden unter Alko- mastreik, PUSCH, WWF holeinfluss) werden gelockert, während gleichzeitig neue Vorschriften für

das Verkehrsverhalten ergriffen werden, von dem keine Fremdgefährdung

ausgeht (Velohelmpflicht). Die Verantwortung für die Sicherheit wird zuneh-

mend zu den Opfern verschoben, was als sehr problematisch angesehen

wird. Die Aufgabe des Staates soll darin bestehen, Rahmenbedingungen

zu schaffen, damit sich alle Verkehrsteilnehmenden sicher fortbewegen

können, ohne Dritte zu gefährden. Dabei soll Eigenverantwortung und pri-

vate Freiheit so weit wie möglich gewahrt werden.

4ASTRA, Teilrevision Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz, Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens von August - Dezember 2020, 25. März 2021.