Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten

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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen

werden."

Antrag Art. 63 VRV (anpassen): "1 speziell für das Mitführen von höchs-

tens zwei Kindern auf geschützten Sitzplätzen eingerichtet sind."

400.36 Antrag Art. 63 Abs. 3 VRV (anpassen): "Fahrradfahrer über 16 Jahre dürfen ZH, BS, GLP, SPS,

mitführen: d. In einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrä- SwissCycling, AlpenInitiadern oder auf einem speziell eingerichteten Fahrrad: höchstens zwei Kinder tive, SES auf geschützten Sitzplätzen. e. (neu) auf einem speziell eingerichteten

Fahrrad können so viele Kinder mitgeführt werden, wie geschützte Sitz-

plätze vorhanden sind."

Zusatzantriebe und Geschwindigkeitsdrosselungen

400.40 Velomobile und Kabinenräder sollen mit Zusatzantrieb ausgerüstet werden ASMAS, 47GradNord, Bi-

dürfen. keFactory, Dynamot, Erleb-Antrag Art. 18 VTS (anpassen): "Art. 18 Motorfahrräder a. geschlossene nismacher, Fahradies, Fa-Aufbauten sind erlaubt, sofern sie so ausgestaltet sind, dass die Sicht für teba , Flyer, Herzroute, msicheres Fahren nicht eingeschränkt wird." way, OutdoorPublishing, Pedale, Pedalerie, Primebike, RandenBike, RieseMüller, Specialized, Sputnik, TDS, Topaz, TropicalBike, Unterwegs, Velociped, VeloLukas, Veloteria, VeloUeli, Velove, Vitelli, Welowerk

400.41 Dreiräder und Mehrspurige Fahrzeuge sollen auch als Motorfahrräder zu- ASMAS, 47GradNord, Bi-

gelassen werden. keFactory, Dynamot, Erleb-Antrag Art. 18 VTS (anpassen): "«Motorfahrräder» sind: a. einplätzige nismacher, Fahradies, Fa-Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchs- teba , Flyer, Herzroute, mtens 30 km/h, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 1.00 kW und way, OutdoorPublishing, «Leicht-Motorfahrräder», das heisst Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, Pedale, Pedalerie, Primeeiner Motorleistung von insgesamt höchstens 0.50 kW, einer bauartbe- bike, RandenBike, Riedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h und einer allfälli- seMüller, Specialized, gen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt, und die: Sputnik, TDS, Topaz,

1. einplätzig sind, oder Mehrplätzig, sofern gleich viele Pedalpaar wie Sät- TropicalBike, Unterwegs, tel vorhanden sind." Velociped, VeloLukas, Veloteria, VeloUeli, Velove, Vitelli, Welowerk

400.42 Veloanhänger mit Zusatzantrieb sollen erlaubt werden. GLP, SPS, SwissCycling,

AlpenInitiative, ObstGemüse

400.45 Bei Fahrzeugen, die einer von der Typengenehmigung befreiten Fahr- BS

zeugkategorie zugeordnet sind, soll es auch eine Pflicht geben die Leis-

tungsdrosselung zu belegen.

Antrag Art. 46 E-VTS (anpassen): Abs. 5 (neu) "Führt die Begrenzung der

kategorienrelevanten Leistung dazu, dass das Fahrzeug einer Kategorie

angehört, welche von der Typengenehmigung befreit ist, so ist das Proto-

koll der Leistungsmessung stets mitzuführen. Wird das Protokoll der Kon-

trollbehörde trotz Aufforderung nicht vorgelegt, so wird die Drosselung

nicht anerkannt."

400.46 Fehlen einer Leistungskennzeichnung des Elektromotors soll geahndet BS

werden können.