Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten

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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen

Velociped, VeloLukas, Veloteria, VeloUeli, Velove, Vitelli, Welowerk

400.61 E-Tandems sollen auch für Personen ohne Behinderung zugelassen sein. ASMAS, 47GradNord, Bi-

Antrag Art. 18 VTS (anpassen): "«Motorfahrräder» sind: keFactory, Dynamot, Erleb-

a. einspurige oder mehrspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten nismacher, Fahradies, Fa-Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h, einer Motorleistung von teba , Flyer, Herzroute, minsgesamt höchstens 1,00 kW und:2 way, OutdoorPublishing,

b. «Leicht-Motorfahrräder», das heisst Fahrzeuge mit elektrischem An- Pedale, Pedalerie, Primetrieb, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 0,50 kW, einer bauart- bike, RandenBike, Riebedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h und einer allfälli- seMüller, Specialized, gen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt, und die: Sputnik, TDS, Topaz,

1. einplätzig sind, oder mehrplätzig, sofern gleich viele Pedalpaar wie Sät- TropicalBike, Unterwegs, tel vorhanden sind Velociped, VeloLukas, Ve-

2. speziell für das Mitführen von bis zu zwei Personen eingerichtet sind, loteria, VeloUeli, Velove,

4. speziell für das Mitführen von höchstens vier Kindern auf geschützten Vitelli, Welowerk Sitzplätzen eingerichtet sind;"

Mindestüberholabstand von Fahrrädern

400.65 Beim Überholen von Fahrrädern soll ein Mindestabstand von 1.5 m gelten. GLP, SPS, SFV,

Antrag Art. 11 Abs. 5 VRV (anpassen): "5 Einspurige motorlose Fahr- SwissCycling, AlpenInitiazeuge* dürfen in der Ebene und in Steigungen überholt werden, auch tive, VCS, Greenpeace, wenn dabei eine Sicherheitslinie gem. Art. 73 Abs. 1 SSV überfahren wer- Klima-Allianz, Klimaschutz, den muss. Bei diesem Überholmanöver ist die Einhaltung von Art. 35 Abs. Klimastreik, PUSCH, SES, 2 SVG zwingend, namentlich der seitliche Abstand und das Nichtbehin- WWF, KBAV, T.Dagonnier dern des Gegenverkehrs."

* Die Fahrzeugkategorie ist allenfalls noch genauer zu definieren (gem.

Art. 3 Abs. 1 VZV).

Geschwindigkeiten von E-Bikes

400.70 Geschwindigkeiten von Fahrrädern mit Tretunterstützung soll reduziert BS

werden.

Antrag Art. 18 Bst. a und b VTS (anpassen):

"Bst. a «[Motorfahrräder sind] einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einer

bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h, einer Mo-

torleistung von insgesamt höchstens 1,00 kW und:

1. einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3,

oder

2. elektrischem Antrieb sowie einer allfälligen Tretunterstützung, die bis

höchstens 45 30 km/h wirkt; […]»

Bst. b «[„Motorfahrzeuge“ sind] «Leicht-Motorfahrräder», das heisst Fahr-

zeuge mit elektrischem Antrieb, einer Motorleistung von insgesamt höchs-

tens 0,50 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchs-

tens 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25

20 km/h wirkt, und die:

1. höchstens zweiplätzig sind,

2. speziell für das Mitführen einer behinderten Person eingerichtet sind,

3. aus einer speziellen Fahrrad-Rollstuhl-Kombination8 bestehen, oder

4. speziell für das Mitführen von höchstens zwei Kindern auf geschützten

Sitzplätzen eingerichtet sind; […]»"