Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten
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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen
Velociped, VeloLukas, Veloteria, VeloUeli, Velove, Vitelli, Welowerk
400.61 E-Tandems sollen auch für Personen ohne Behinderung zugelassen sein. ASMAS, 47GradNord, Bi-
Antrag Art. 18 VTS (anpassen): "«Motorfahrräder» sind: keFactory, Dynamot, Erleb-
a. einspurige oder mehrspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten nismacher, Fahradies, Fa-Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h, einer Motorleistung von teba , Flyer, Herzroute, minsgesamt höchstens 1,00 kW und:2 way, OutdoorPublishing,
b. «Leicht-Motorfahrräder», das heisst Fahrzeuge mit elektrischem An- Pedale, Pedalerie, Primetrieb, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 0,50 kW, einer bauart- bike, RandenBike, Riebedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h und einer allfälli- seMüller, Specialized, gen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt, und die: Sputnik, TDS, Topaz,
1. einplätzig sind, oder mehrplätzig, sofern gleich viele Pedalpaar wie Sät- TropicalBike, Unterwegs, tel vorhanden sind Velociped, VeloLukas, Ve-
2. speziell für das Mitführen von bis zu zwei Personen eingerichtet sind, loteria, VeloUeli, Velove,
4. speziell für das Mitführen von höchstens vier Kindern auf geschützten Vitelli, Welowerk Sitzplätzen eingerichtet sind;"
Mindestüberholabstand von Fahrrädern
400.65 Beim Überholen von Fahrrädern soll ein Mindestabstand von 1.5 m gelten. GLP, SPS, SFV,
Antrag Art. 11 Abs. 5 VRV (anpassen): "5 Einspurige motorlose Fahr- SwissCycling, AlpenInitiazeuge* dürfen in der Ebene und in Steigungen überholt werden, auch tive, VCS, Greenpeace, wenn dabei eine Sicherheitslinie gem. Art. 73 Abs. 1 SSV überfahren wer- Klima-Allianz, Klimaschutz, den muss. Bei diesem Überholmanöver ist die Einhaltung von Art. 35 Abs. Klimastreik, PUSCH, SES, 2 SVG zwingend, namentlich der seitliche Abstand und das Nichtbehin- WWF, KBAV, T.Dagonnier dern des Gegenverkehrs."
* Die Fahrzeugkategorie ist allenfalls noch genauer zu definieren (gem.
Art. 3 Abs. 1 VZV).
Geschwindigkeiten von E-Bikes
400.70 Geschwindigkeiten von Fahrrädern mit Tretunterstützung soll reduziert BS
werden.
Antrag Art. 18 Bst. a und b VTS (anpassen):
"Bst. a «[Motorfahrräder sind] einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h, einer Mo-
torleistung von insgesamt höchstens 1,00 kW und:
1. einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3,
oder
2. elektrischem Antrieb sowie einer allfälligen Tretunterstützung, die bis
höchstens 45 30 km/h wirkt; […]»
Bst. b «[„Motorfahrzeuge“ sind] «Leicht-Motorfahrräder», das heisst Fahr-
zeuge mit elektrischem Antrieb, einer Motorleistung von insgesamt höchs-
tens 0,50 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchs-
tens 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25
20 km/h wirkt, und die:
1. höchstens zweiplätzig sind,
2. speziell für das Mitführen einer behinderten Person eingerichtet sind,
3. aus einer speziellen Fahrrad-Rollstuhl-Kombination8 bestehen, oder
4. speziell für das Mitführen von höchstens zwei Kindern auf geschützten
Sitzplätzen eingerichtet sind; […]»"