Vorlage BAZG-VG Anhang 1
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten
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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des
grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020
Art. 100 Abs. 2 und Abs. 3 Bst. d
2Sie können auf Gesuch hin Spontanhilfe leisten;
a. den zivilen Polizeiorganen;
b. dem BAZG, soweit dieses Aufgaben zur Wahrung der inneren Sicherheit des Landes und zum Schutz der Bevölkerung wahrnimmt.
3Die für die militärische Sicherheit zuständigen Stellen sind berechtigt:
d. bei der Spontanhilfe nach Absatz 2 polizeilichen Zwang und polizeiliche Massnahmen gegenüber Zivilpersonen nach dem Zwangsanwendungsgesetz vom 20. März 200837 anzuwenden.
Art. 110 Abs. 4
Aufgehoben
27. Kriegsmaterialgesetz vom 13. Dezember 199638
Art. 3 Verhältnis zu anderen Gesetzen
Vorbehalten bleiben das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz vom …39 und das Zollabgabengesetz vom …40, die Vorschriften über den Zahlungsverkehr und weitere Erlasse über den Aussenhandel.
Art. 17 Abs. 2
2Einer Durchfuhrbewilligung bedürfen auch Lieferungen in Zolllager sowie Lieferungen aus solchen Lagern ins Ausland.
Art. 28 Abs. 2
2Soweit notwendig können sie bei ihren Kontrollen die Polizeiorgane der Kantone und der Gemeinden, die für die Strafverfolgung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie den Nachrichtendienst des Bundes beiziehen.
Art. 29 Abs. 1 zweiter Satz
1… Die Kontrolle an der Grenze obliegt dem BAZG.
37 SR 364
38 SR 514.51
39 SR …
40 SR 631.0