Vorlage BAZG-VG Anhang 1
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten
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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des
grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020
Art. 40 Abs. 4
4Er kann Vollzugsaufgaben dem BAZG übertragen.
29. Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 198643
Art. 4 Abs. 4
4Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kann die Zollansätze für bestimmte Verwendungen von Waren herabsetzen, wenn eine wirtschaftliche Notwendigkeit nachgewiesen wird und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Sind zusätzlich die Voraussetzungen nach Artikel 10 Absatz 3 erfüllt, so passt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die vom EFD herabgesetzten Zollansätze an.
30. Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 200944
Art. 3 Bst. a
Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
a. Inland: das schweizerische Staatsgebiet mit den Zollanschlussgebieten nach Artikel 6 Buchstabe b des BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes vom …45 (BAZG-VG);
Art. 23 Abs. 2 Ziff. 3, 3bis, 3ter5, 6, 7 Bst. b und 11 sowie Abs. 3 erster Satz
2Von der Steuer sind befreit:
3. die Lieferung von Gegenständen, die sich nachweislich wegen Zuführung zu einer Warenbestimmung nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben c, d, f und g BAZG-VG46 im Inland befanden und für die die Abgabeschuld nach Artikel 20 Absatz 2 BAZG-VG dahingefallen ist;
3bis.Aufgehoben
3ter.die Lieferung von Gegenständen, die sich nachweislich direkt gestützt auf einen völkerrechtlichen Vertrag zur Durchfuhr oder zur vorübergehenden Verwendung im Inland befanden, sofern das Verfahren ordnungsgemäss oder mit nachträglicher Bewilligung des BAZG abgeschlossen wurde;
5. das mit der Einfuhr von Gegenständen im Zusammenhang stehende Befördern oder Versenden von Gegenständen und alle damit zusammenhängenden Leistungen bis zum Bestimmungsort, an den die Gegenstände im Zeitpunkt der
43 SR 632.10
44 SR 641.20
45 SR …
46 SR …