Vorlage BAZG-VG Anhang 1
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten
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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des
grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020
Art. 41 Ordnungswidrigkeiten
Bei Entscheid für Variante 1 zu Artikel 133 BAZG-VG:
1Wer vorsätzlich oder bewusst fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Gesetzes, eine Ausführungsbestimmung, deren Übertretung für strafbar erklärt wird, oder eine unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn gerichtete Verfügung verstösst, wird mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft.
Bei Entscheid für Variante 2 zu Artikel 133 BAZG-VG:
In Absatz 1 ist «… oder bewusst fahrlässig …» zu streichen.
Art. 42 Abs. 1
1Widerhandlungen nach diesem Gesetz werden nach dem BAZG-VG70 und nach dem Bundesgesetz vom 22. März 197471 über das Verwaltungsstrafrecht verfolgt und beurteilt.
Art. 43 Abs. 2
Aufgehoben
Art. 45 Abs. 5
5Verfahren, die bei Inkrafttreten der Änderung vom … hängig sind, werden nach bisherigem Recht abgeschlossen. Sie werden von der dafür zuständigen Dienststelle des BAZG behandelt.
33. Automobilsteuergesetz vom 21. Juni 199672
Ersatz von Ausdrücken
Im ganzen Erlass werden ersetzt:
a. «Oberzolldirektion» durch «Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)»;
b. «Inland» durch «Zollgebiet».
Art. 1a Anwendbarkeit des BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes
Das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz vom ……73 (BAZG-VG) ist anwendbar, soweit das vorliegende Gesetz nicht abweichende Bestimmungen enthält.
70 SR …
71 SR 313.0
72 SR 641.51
73 SR …