Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 125Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG

18. Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994114 über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes und gemeinsame Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten (ZentG)

Art. 4 Abs. 1 Bst. a

Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Änderung «Grenzwacht- und Zollorgane» auf «Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit».

19. Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes vom 13. Juni 2008115 (BPI)

Art. 15 Abs. 4 Bst. b

Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Änderung «das Grenzwachtkorps und die Zollbüros» auf «das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)».

Art. 16 Abs. 5 Bst. a

Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Änderung «die Zoll- und Grenzbehörden» auf «das BAZG».

Art. 17 Abs. 4 Bst. i

Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Änderung «das Grenzwachtkorps und die Zollfahndung» auf «die für die Personenkontrolle und die Strafverfolgung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG».

20. Bundesgesetz vom 20. Juni 2003116 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Gesetz)

Die heutigen rechtlichen Grundlagen für die Erstellung von DNA-Profilen bilden die Artikel 101 und 103 ZG in Verbindung mit Artikel 226 ZV. Die Regelung auf Verordnungsstufe entspricht nicht den Anforderungen an eine hinreichend klare Grundlage im Gesetz. Für die DNA-Profilerstellung ist deshalb eine Regelung im DNA-Profil-Gesetz sowie im BAZG-VG aufzunehmen.

Die umfassende Festhaltung der Identität einer Person anhand ihrer Personalien, Ausweisdokumenten, biometrischer erkennungsdienstlicher Daten sowie die DNA-Profilerstellung haben den Zweck, die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Ergeben sich im Rahmen einer Personenkontrolle an der Grenze oder im Grenzraum

114 SR 360

115 SR 361

116 SR 363