Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten
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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG
Rahmen eines Strafverfahrens identifiziert und verurteilt, so richtet sich die Löschung nach Artikel 16 Absatz 1–3 und 4 DNA-Profil-Gesetz.
21. Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004117 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin
Art. 1 Abs. 3 Satz 1
Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Änderung «das Grenzwachtkorps» auf «das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)».
Art. 1 Abs. 3 Satz 1 und 3
Anpassung an die neue Struktur des BAZG. Änderung der Bezeichnung «Grenzwachtkorps» auf «die mit Sicherheitsaufgaben beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG».
22. Zwangsanwendungsgesetz vom 20. März 2008118 (ZAG)
Art. 2 Abs. 2
Anpassung an die neue Terminologie des BAZG-VG. Änderung «das Grenzwachtkorps» auf «das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)».
23. Sportförderungsgesetz vom 17. Juni 2011119 (SpoFöG)
Art. 20 Abs. 3
Terminologische Anpassungen.
Bezeichnungsänderung «Zollverwaltung» wird ersetzt durch ein Pronomen, das auf das «BAZG» verweist. Das BAZG behält im Rahmen von Zollkontrollen Dopingmittel zurück, wenn der Verdacht auf eine Zuwiderhandlung besteht. «Im Rahmen von Zollkontrollen» ersetzt «an der Grenze oder in Zolllagern». Fragliche Doppingmittel werden nach Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe a BAZG-VG zurückbehalten.
117 SR 362
118 SR 364
119 SR 415.0