Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten
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Der sgv, SSC, Migros, COOP und IG Detailhandel Schweiz schlagen vor, der Bundesrat solle die Eignungsvoraussetzungen für Datenverantwortliche regeln, die nicht im schweizerischen Staatsgebiet und nicht in den Zollanschlussgebieten ansässig seien. Für inländische Datenverantwortliche bestehe kein Regelungsbedarf.
Post, Migros, COOP und IG Detailhandel Schweiz begrüssen, dass ausländische Deklaranten über eine Schweizer Zustelladresse verfügen sollen (z.B. die Anschrift des Schweizer Arbeitgebers). Damit liessen sich die Forderungen der Importeure und des BAZG durchsetzen.
4.1.3 3. Titel: Prüfung der Warenanmeldung und Verfügungen Artikel 17 Prüfung der Warenanmeldung
Absatz 1
SWISSMEM hält fest, die für die Warenanmeldung vorgesehen Risikoanalyse dürfe nicht zu einem zusätzlichen Aufwand und zu Kosten für Abklärungen bei den Waren- oder Datenverantwortlichen führen. Sie verweist auf Artikel 9 Absatz 1 betreffend die Verfügbarkeit der Dokumente zum Zeitpunkt der Aktivierung der Zollanmeldung.
Absatz 2
VSUD, sgv und scienceindustries finden es nicht zielführend, Kontrollen durchzuführen, solange die Warenanmeldung verändert werden könne und noch nicht rechtsverbindlich sei. Dieser Abschnitt sei zu streichen.
réservesuisse wirft die Frage auf, ob die abgabenrelevante Feststellung des Sachverhaltes mit der Aktivierung einhergehe. Wenn dem so sei, sei der Begriff «Aktivierung» in den Text aufzunehmen.
Absatz 3
HANDEL Schweiz und SPEDLOGSWISS beantragen, das Wort «jederzeit» im Teilsatz «jederzeit weitere Angaben» zu streichen.
sgv und scienceindustries fordern die Streichung des gesamten Absatzes.
Artikel 18 Veranlagung der Abgaben
SwissHoldings und SWISSMEM begrüssten es, wenn die Abgaben periodisch (je Kalendermonat oder vierteljährlich) eingefordert werden. Gerade bei periodischer Aktivierung sei dies relevant. Migros, IG Detailhandel Schweiz, COOP und sgv beantragen ausdrücklich eine periodische Abgabenerhebung.
AFS und sgv schlagen vor, verschiedene Möglichkeiten der Abgabenentrichtung (gesammelt, periodisch) zu erlauben. Ausserdem solle die erweiterte Zahlungsfrist für inländische Abgabenschuldner 60 Tage betragen.
Absatz 1
Die Post meint, den Daten- oder Warenverantwortlichen dürfe kein Schaden entstehen, wenn bei der Anmeldung die Mangelhaftigkeit der Veranlagung nicht festgestellt wurde. Die Referenzpersonen in Sachen Beurteilung von Warenanmeldungen seien die Fachpersonen des BAZG. In der Verordnung seien die Rechtsfolgen des Verhaltens der Datenverantwortlichen / Zolldeklaranten massvoll zu gestalten.
Absatz 2
HANDEL Schweiz und SPEDLOGSWISS fordern, dass bei Unvollständigkeit oder Zweifel an der Richtigkeit der Anmeldung keine Schätzung vorgenommen werde. Sie beantragen «oder wenn Zweifel an deren Richtigkeit bestehen» zu streichen.