Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten

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in der Buchhaltung führen. Es sei nicht klar, zu welchem Zeitpunkt eine Firma die Unterlagen unwiederbringlich vernichten könne.

réservesuisse fragt, ob die absolute Verjährung der Abgabenschuld nach 15 Jahren ORkonform sei und ob das OR anzupassen sei. Zudem würden der Zweck und die Begründung für die Verlängerung der Frist fehlen.

Gemäss EXPERTsuisse soll für die Inlandbesteuer und die Einfuhrsteuer eine einheitliche Verjährungsfrist nach Artikel 42 E-MWSTG gelten.

Auf Grund der Abweichung zum MWSTG wünschen economiesuisse, VFAS, ZHK und BAT zusätzliche Informationen darüber, wann die Frist von 15 Jahren zur Anwendung komme. Swiss Textiles und BAT äussern sich dazu ähnlich und wünschen, dass im erläuternden Bericht beispielhaft aufgezeigt wird, wie eine weiter zurückliegende Sendung kontrolliert werden kann.

2. Kapitel: Sicherstellung von Abgabeforderungen

1. Abschnitt: Gegenstand und Arten der Sicherstellung Artikel 31 Gegenstand der Sicherstellung

In verschieden formulierten, aber inhaltlich ähnlichen Stellungnahmen, fragen der Kanton GE, Cargologic AG, die Zürcher Freilager AG, Magazzini Generali con Punto Franco SA und PFEG, ob dieser Artikel das derzeitige Konzept einer «Kaution» für offene Zolllager beinhalte.24 Sie möchten auch geklärt haben, ob zukünftig alle heutigen Zollfreilager diese Sicherstellung hinterlegen müssten und ob die heutigen offenen Zolllager (OZL) und Freilager anders behandelt würden.

Die Zürcher Freilager AG möchte die Vorteile der heutigen Zollfreilager erhalten und daher auch von der Sicherstellung der Abgabepflicht befreit bleiben. Letzteres möchte auch die Cargologic AG.

Buchstabe c

Migros, COOP, IG Detailhandel Schweiz, SSC, und sgv sind der Ansicht, das BAZG solle ihre ordentlichen Aufgaben25 kostenlos erbringen. Die Sicherstellung für Gebühren, Verfahrens- und andere Kosten in Buchstabe c sei ersatzlos zu streichen.

Artikel 32 Voraussetzungen

Absatz 1 Bst c

Die Bezahlung der Zollschuld sei bei einer Widerhandlung nicht automatisch gefährdet, meinen Migros, COOP und IG Detailhandel Schweiz. Sie beantragen die Streichung dieser Bestimmung.

Absatz 2 Buchstabe c

Migros, COOP und IG Detailhandel Schweiz schlagen vor, den ersten Satz mit «Geschäftssitz» zu ergänzen. So gehe aus den Bestimmungen deutlicher hervor, dass nicht nur natürliche Personen gemeint seien. Auch réservesuisse fordert die Präzisierung, der Geschäftssitz müsse im Schweizer Zollgebiet liegen.

24 Die Höhe für die Sicherstellung beträgt 2 % der durchschnittlich eingelagerten Waren, die Jahresbasis ist auf ein Minimum von Fr. 10 000.00 festgelegt.

25 Wie z.B. Mitwirkung an Verfahren, Erteilung von Bewilligungen, Durchführung von Kontrollen etc.