Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten

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Auch SSCl hat einen Vorbehalt in Bezug auf die Sorgfaltspflicht bei der Entnahme von Warenproben.

sgv, SSC, IG Detailhandel Schweiz, COOP und Migros fordern zudem, das Ergebnis einer Warenkontrolle sei den betroffenen Personen unverzüglich mitzuteilen. Der Artikel sei entsprechend zu ergänzen.

HANDEL Schweiz und SPEDLOGSWISS erachten die Formulierung «alle Handlungen» in dieser Bestimmung als zu restriktiv. Sie sei zu entschärfen.

Artikel 82 Teilkontrolle bei Warenkontrollen

Spediware Schenker schlägt vor, die Bestimmung zu noch dahingehend zu ergänzen, dass Personen, die von einer Teilkontrolle betroffen sind, noch während dieser eine umfassende Kontrolle verlangen können.

réservesuisse beantragt eine Präzisierung des ersten Satzes von Artikel 82 VE-BAZG-VG. Dieser soll am Schluss mit dem Zusatz «Menge und Umfangs» ergänzt werden.

Artikel 83 Kosten und Entschädigungen bei physischen Warenkontrollen

Absatz 1

Mit der Begründung, das BAZG dürfe nicht in die Geschäftsbeziehungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten eingreifen, fordern sgv, SSC, scienceindustries, IG Handel Schweiz, COOP und Migros, den Absatz ersatzlos zu streichen.

Wie die Transportkosten zu verrechnen und welche Aufschläge notwendig seien, sei keine hoheitliche Aufgabe und solle den Vertragsparteien überlassen werden, so die VSUD.

Für HANDEL Schweiz und SPEDLOGSWISS ist ein Pauschalbetrag nicht akzeptabel, da der Aufwand unterschiedlich hoch sein könne. Es gelte, aufwandgerecht zu verrechnen. Zudem müsse dies auch für den Transportverantwortlichen möglich sein. Sie stellen daher den Antrag, die Bestimmung zu ändern. So sollen die Kosten, welche der Daten- und Transportverantwortlichen durch den ganzen Aufwand entstehen vollumfänglich verrechnet werden dürfen.

SP und Garanto erachten diesen Satz als unpräzis formuliert und fragen, ob dies bedeute dass nach einer Beschau der Wert angepasst werden müsse. Immerhin zählten alle Kosten im Zusammenhang mit dem Warentransport zum Mehrwertsteuerwert. Dies gelte es zu präzisieren.

Die Post begrüsst die gewählte Umsetzung der Motion Ettlin vom 17. Dezember 201539. Sie gehe davon aus, dieser Pauschalbetrag könne künftig auf alle importierten Sendungen geschlagen werden.

Absatz 2

SWISSMEM meint, es wäre vermessen, dass das BAZG dann, wenn es die Warenverantwortliche für Wertminderungen und Kosten einer zollrechtlichen physischen Kontrolle im Rahmen von Artikel 81 VE-BAZG-VG nicht entschädige, noch Gebühren gemäss Artikel 140 VE-BAZG-VG erheben würde. Dies sei in der Botschaft oder in der Verordnung zu präzisieren.

39 15.4153 Mo. Ettlin Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen.