Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten

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Folgende Bestimmungen seien ersatzlos zu streichen: Artikel 42 Absatz 3 und Absatz 5 CO2-Gesetz.

4.2.15 Bundesgesetz vom 19. Dezember 1997 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG; SR 641.81)

Artikel 20 Absatz 1

Die Migros verweist an dieser Stelle auf ihre Begründung zu Artikel E-15 ZoG und schlägt vor, die Bestimmung anzupassen.

Artikel 20 Absatz 2

Die Migros schreibt, diese Bestimmung sei ersatzlos zu streichen.

4.2.16 Bundesgesetz vom 21. Juni 1932 über die gebrannten Wasser (Alkoholge-

setz, AlkG; SR 680)

Spiritsuisse schreibt, Werbebestimmungen liessen sich mit dem vorgesehenen Plattform-System nur schlecht betreuen.

Artikel 1 Absatz 2

Nach Spiritsuisse ist anzugeben, was gilt.

Artikel 52ff.

Spiritsuisse schreibt, der Logik des Gesetzes nach würden die Hoheitsrechte am Anfang stehen und nicht die Steuer.

Die Migros verweist auf ihre Begründungen bei Artikel 15 VE-ZoG und beantragt, folgende Bestimmungen ersatzlos zu streichen: Artikel 53 Absatz 3 und 4 AlkG, Artikel 54 Absatz 3 und Artikel 56d Absatz 3 AlkG.

Artikel 53 Absatz 1 und 2

Die Migros verweist auf ihre Begründung zu Artikel 15 VE-ZoG und möchte die Bestimmung anpassen.

Artikel 54

Spiritsuisse bemängelt die Strafdrohung in Artikel 54 als masslos. Für eine Gefährdung sei das Dreifache des gefährdeten Steuerbetrags und bei erschwerdenden Umständen das Doppelte davon als Busse angedroht. Das sei völlig unangebracht.

Artikel 56b

Spiritsuisse beantragt, diese Bestimmung zu streichen.

Artikel 56d Absatz 1 und 2

Die Migros verweist auf ihre Begründung zu Artikel 15 VE-ZoG und möchte die Bestimmungen anpassen.

4.2.17 Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG; SR 734.0)

Artikel 25c

Die Migros verweist hier auf ihre Begründung zu Artikel 30a des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2014 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG; SR 817.0 und beantragt, die Bestimmung ersatzlos zu streichen.