Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/53: Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 · 15 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-6/15/3
Datenbearbeitung auf die Weiterleitung des Sicherheitsnachweises inkl. der Mess- und Prüfprotokolle an das ESTI zu beschränken. Dabei sei die Meldefrist auf 30 Tage zu erhöhen.
ZG beantragt die Prüfung einer Erweiterung des Meldeverfahrens zugunsten kantonaler
Aufsichtsstellen.
Ziff. 2.4.11 Anhang
VSEK und die Baumann Elektrokontrollen GmbH machen geltend, Ziff. 2.4.11 des Anhangs dürfe nicht aufgehoben werden, da ansonsten die entsprechenden Anlagen nicht mehr kontrolliert werden
müssten.
Weitere Anliegen
Swissolar, VCS, WWF, SES, suissetec, Verein Polybau, Gebäudehülle Schweiz und SGV fordern den Verzicht auf den Kumulationsausschluss gemäss Artikel 12 Absatz 2 NIV – wonach Betriebe nur dann gleichzeitig eingeschränkte Bewilligungen nach Absatz 1 Buchstaben b und c innehaben können – wenn die in der Bewilligung aufgeführten Personen nicht identisch sind.
VSE, DSV, AVDEL, regioGrid, BKW, CKW und Groupe e fordern Änderungen bei den Pflichten der Netzbetreiber im Zusammenhang mit der Kontrolle von Hausinstallationen innerhalb eines
Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch.
regioGrid und Groupe e beantragen, den Begriff der grösseren Anzahl von Personen zu konkretisieren. Es geht um die Bestimmung der Kontrollperiode von Räumen, die auf die Aufnahme von einer
grösseren Anzahl von Personen ausgelegt sind (Ziff. 2.3.8 des Anhangs).
VSEK, VSE, DSV, BKW und die Baumann Elektrokontrollen GmbH fordern bei gemischten
Installationen ein einheitliches Kontrollintervall von 5 Jahren.
Der Schweizerische Verband der Elektromaschinenbaufirmen, die Küffer Elektro-Technik AG, die Kaufmann Elektromotorenbau AG, die Dax Maschinenbau GmbH, die Volta AG und die EE AG Hinwil fordern für Fachpersonal einen erleichterten Zugang zur Anschlussbewilligung nach Artikel 15 NIV. Gemeint sind damit Fachpersonal wie Elektromotorenbauer, Elektromechaniker, Automatiker und Automatikmonteure. Während der VSEK diesen Personen die Möglichkeit einräumen möchte, im eingeschränkten Rahmen der Bewilligung nach Artikel 13 NIV an betriebseigenen Installationen Anpassungen und Erweiterungen vornehmen zu dürfen.
2.5. Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen
Art. 1 Abs. 1
Die Änderungen werden von sämtlichen sich äussernden Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. AR, VSE, DSV, AVDEL, BKW, EKZ, Groupe e und regioGrid verlangen, weitere Hürden abzubauen und nur Anlagen, die mit Nennspannungen von über 36 kV betrieben werden, der Plangenehmigungspflicht zu unterwerfen.
VSE und electrosuisse fordern, Grossanlagen weiterhin der Plangenehmigungspflicht zu unterwerfen. Grossanlagen sind Energieerzeugungsanlagen, die am Hochschspannungsnetz über 1 kV
angeschlossen sind.
Pronovo macht geltend, mit dem Wegfall der Plangenehmigung durch das ESTI entfalle die
Möglichkeit, alle Anlagen eindeutig zu identifizieren, um die Erfassungspflicht im Sinne von Artikel 2 der Energieverordnung zu prüfen.
11/15 BFE-D-C2613401/147