Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/53: Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 · 15 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-6/15/3

2.6. Energieeffizienzverordnung

Art. 14

Die Änderungen werden von den sich äussernden Kantonen, politischen Parteien, Swisscleantech, VFS, Infrawatt, SES und WWF begrüsst.

Art. 14 Abs. 4

Der AGVS, auto-schweiz und strasseschweiz fordern, dass der Geltungsbereich nicht auf Fahrzeuge erweitert wird und weiterhin nur für Geräte und Anlagen gilt.

3. Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung der Vorlage durch die Kantone (oder andere Vollzugsträger)

Rohrleitungssicherheitsverordnung

Im Allgemeinen unterstützen die Kantone, die Stellung genommen haben, die Revision; dies

insbesondere, was die Anpassung der Verordnung an den Stand der Technik betrifft.

Ökostrom Schweiz unterstützt die Anpassung an den Stand der Technik, erwähnt aber, dass die Anwendung verhältnismässig erfolgen und ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Nutzen wahren solle.

Avenergy, Swissgas und VSG verlangen, dass die Betreiber der Rohrleitungsanlagen als Experten und Betroffene bei der Überarbeitung der Richtlinie des ERI für Planung, Bau und Betrieb von

Rohrleitungsanlagen über 5 bar einbezogen werden.

UBAG und Saraco unterstützen den Vernehmlassungsentwurf grundsätzlich, erwähnen aber, dass er den Versorgungseinrichtungen auf Flughäfen nicht genügend Rechnung trage.

12/15 BFE-D-C2613401/147