Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/53: Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BFE-011.0-6/15/3

Avenergy beantragt, Absatz 1 durch neue Kriterien zu relativieren, wonach der vorgesehene Schutz technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar sein müsse.

2.1.5 6. Abschnitt: Absperrorgane und Entlastungselemente

Art. 33 Absperrorgane

Der VSG und Swissgas beantragen, Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 zu streichen bzw. den Text der geltenden Verordnung zu belassen.

UBAG und Saraco verlangen, Unterflurbetankungsanlagen an Flughäfen vom Geltungsbereich von Artikel 33 auszunehmen bzw. dazu eine spezifische Bestimmung zu erlassen.

2.1.6 7. Abschnitt: Überwachung

Art. 35 Leitwarte

Der VSG, Swissgas, Gaznat und Avenergy beantragen, im erläuternden Bericht den Begriff «innert angemessener Zeit in geeigneter Weise» zu ändern bzw. nicht näher zu umschreiben, um den Betreibern auch einen gewissen Freiraum zu belassen.

UBAG und Saraco verlangen, Unterflurbetankungsanlagen an Flughäfen vom Geltungsbereich von Artikel 35 auszunehmen bzw. dazu eine spezifische Bestimmung zu erlassen.

Art. 37 Fernmeldeanlage

UBAG und Saraco fordern, die Unterflurbetankungsanlagen an Flughäfen vom Geltungsbereich von Artikel 37 auszunehmen.

Swissgas plädiert dafür, Kriterien zur Bestimmung der Redundanz der Fernmeldeanlagen festzulegen.

2.1.7 8. Abschnitt: Bau

Art. 41 Verlegung der Rohrleitung

Avenergy beantragt, zu präzisieren, dass Artikel 41 Absatz 2 zur Sicherung gegen Auftrieb lediglich auf neue Rohrleitungen anwendbar sei.

Art. 42 Markierung

UBAG und Saraco fordern, die Unterflurbetankungsanlagen an Flughäfen vom Geltungsbereich von Artikel 42 auszunehmen.

Der SBV wünscht, dass die Signalisation entfernt und durch ein Georeferenzierungssystem ersetzt wird, um die Arbeit der Landwirte nicht zu behindern.

Art. 43 Einmessen der Rohrleitungsanlage

Der Kanton SZ schlägt vor, auf den Eintrag der Rohrleitungsanlage in das Grundbuch zu verzichten, weil der gleichzeitige Eintrag im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zu Doppelspurigkeiten führe.

Art. 44 Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Die Kantone GE und VD wünschen, dass die RLSV eine finanzielle Lösung für die Kantone vorsieht, um die Kosten des Eintrags der Schutzbereiche im Kataster abzufedern.

VSG und Swissgas verlangen, dass auch die Konsultationsbereiche gemäss StFV in Artikel 44 aufgenommen werden.

6/15 BFE-D-C2613401/147