Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/53: Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 · 15 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-6/15/3

2. Ergebnisse der Vernehmlassung

Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.

2.1. Rohrleitungssicherheitsverordnung

2.1.1 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

UBAG und Saraco verlangen, dass in einem weiteren Absatz definiert werden soll, welche

Bestimmungen auch für Unterflurbetankungsanlagen an Flughäfen gelten bzw. welche nicht gelten.

Art. 3 Regeln der Technik

Avenergy wendet ein, dass dieser Absatz dem UVEK mit der Möglichkeit, Anhang 1 anzupassen, eine zu weitreichende Kompetenz einräume.

Geltender Art. 4 Berücksichtigung anderer Interessen

Die SP, Greenpeace, SES und WWF fordern die Beibehaltung des geltenden Artikels 4 und verlangen, dass bei der Plangenehmigung auf die Interessen der Raumplanung, des Umweltschutzes und des Klimaschutzes Rücksicht zu nehmen sei.

Art. 5 Abweichungen

UBAG und Saraco begrüssen die Möglichkeit, dass das BFE im Einzelfall Ausnahmebewilligungen erteilen könne; dagegen solle das BFE nicht im Einzelfall bestimmen, welche Bestimmungen für die Unterflurbetankungsanlagen anwendbar seien.

2.1.2 2. Abschnitt: Trassee

Art. 7 Bauzonen

UBAG und Saraco fordern, die Unterflurbetankungsanlagen an Flughäfen vom Geltungsbereich von Artikel 7 auszunehmen.

Avenergy beantragt, dass dieser Artikel lediglich Gasleitungen betrifft, und verlangt, die

Begrifflichkeiten konsequent anzuwenden.

Art. 8 Trassee der Rohrleitung

Der SBV verlangt, dass die in Artikel 8 Absatz 1 aufgeführten Zonen nach einer Interessensabwägung nach Möglichkeit umfahren und nicht in Landwirtschaftsland verlegt werden sollen.

2.1.3 3. Abschnitt: Sicherheitsabstände

Avenergy verlangt, es sei klarzustellen, dass die Artikel 9 bis 17 nur für neue Rohrleitungen

Anwendung finden sollen.

Art. 12 Sicherheitsabstände zu Gebäuden und Orten mit häufigen Menschenansammlungen

UBAG und Saraco fordern, die Unterflurbetankungsanlagen an Flughäfen vom Geltungsbereich von Artikel 12 auszunehmen.

1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet 4/15 BFE-D-C2613401/147