Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/53: Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 · 15 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-6/15/3

2.3. Leitungsverordnung

Von den sich äussernden Vernehmlassungsteilnehmern unterstützen die Kantone AG, AR, BE, BL,

GR, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG und ZH, die Parteien SP und GLP sowie ECO Swiss und EIT.swiss die Änderungen.

Die Kantone GE und VS sowie die ENHK und der DSV fordern einen höheren Mehrkostenfaktor (MKF). Der Kanton ZG lehnt die Fokussierung auf finanzielle Kriterien (MKF) ab und plädiert

stattdessen für eine umfassende Interessenabwägung. Der Kanton VD wünscht eine Regelung zu allfälligen Mehrkosten, die während dem Bau auftreten könnten.

Der SBV fordert die Berücksichtigung der Interessen der Grundeigentümer beim Entscheid Freileitung versus Erdkabel.

VSE, DSV, Axpo, BKW, Groupe e, EKZ und regioGrid sehen den Willen des Gesetzgebers, die

Verteilnetze vermehrt zu verkabeln, nicht umgesetzt.

VSE, Axpo, BKW, Groupe e, Verein Smart Grid Schweiz und AVDEL wünschen, dass die in der

Mitteilung «Anwendung von Artikel 15c EleG im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens» des BFE, des ESTI und der ElCom vom 6. Mai 2020 aufgezeigte Handhabung der Netzebenen 5 und 7 weiterhin Gültigkeit beansprucht. VSE, DSV, Axpo, BKW und Groupe e möchten den Geltungsbereich der Regelung zum Mehrkostenfaktor auf Leitungen mit Nennspannungen von 36-220 kV beschränken.

Siebetonen, dass Drittfinanzierende keinen Rechtsanspruch auf Bau eines Erdkabels hätten.

EKZ und ewz fordern, dass bestehende Kabel durch Kabel ersetzt werden können.

2.4. Niederspannungs-Installationsverordnung

Art. 14

Die Kantone AG, AR, BE, BL, GR, NE, NW, SH, SO, SZ, TG, VD, VS, ZH und ZG, die Parteien SP und GLP sowie EIT.swiss, VFS, Greenpeace, Seilbahnen Schweiz, Gebäudeklima Schweiz, SBV, ECO SWISS, swisscleantech und Infrawatt begrüssen die Änderungen.

Swissolar, VCS, WWF, SES, suissetec, Verein Polybau und Gebäudehülle Schweiz wünschen, dass die Ausbildungen «Solarteur» und «Projektleiter Solarmontage» vom Inspektorat als fachspezifische Ausbildungen bezeichnet werden. Die GLP wünscht, dass die Bewilligung keine Einschränkungen auf Berufsgruppen vorsieht.

Suissetec, Verein Polybau, Gebäudehülle Schweiz und SGV fordern, dass die notwendige Praxis unter «Aufsicht» statt «Anleitung» erworben werden kann.

Electrosuisse fordert, dass Planung und Erstellung von Energieerzeugungsanlagen nur nach

anerkannter Ausbildung (Installateure und Kontrolleure) erfolgen darf.

Art. 23 und 25

regioGrid, VSE, BKW, DSV, Groupe e, VSEK, AVDEL und die Baumann Elektrokontrollen GmbH fordern, dass beim Wegfall der Meldepflicht bei Installationsarbeiten Kohärenz mit den

schweizerischen Werkvorschriften des VSE sichergestellt wird. Mindestens aber seien die Ausnahmen in Absprache mit den Netzbetreiberinnen bzw. in der Verordnung (AVDEL) festzulegen.

Art. 33

Swissolar, VCS, WWF und SES fordern, dass das ESTI die benötigten Daten zu Photovoltaikanlagen aus dem neu geplanten Anlagenregister beziehen soll. Die Kosten der ersten Stichprobenkontrolle sei durch das ESTI zu übernehmen. Während bei wiederholten Kontrollen infolge nicht behobener Mängel die Anlagenbetreiberin die Kosten der Kontrolle übernehmen müsse.

regioGrid, VSEK, AVDEL, VSE, BKW, DSV, ewz, Groupe e und die Baumann Elektrokontrollen GmbH schlagen vor, entweder den Eigentümer zur Einreichung der Sicherheitsnachweise beim ETSI zu verpflichten. Oder den administrativen Aufwand für die Netzbetreiber zu begrenzen und die

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