Vorlage KVV

Vernehmlassung 2020/64: Umsetzung KVG-Revision (Zulassung Leistungserbringer) - Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen · 13 Seiten

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Krankenversicherung. V AS

Art. 52b Organisationen der Ernährungsberatung

Organisationen der Ernährungsberatung werden zugelassen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a. Sie sind nach der Gesetzgebung des Kantons, in dem sie tätig sind, zugelassen.

b. Sie haben ihren örtlichen, zeitlichen, sachlichen und personellen Tätigkeitsbereich festgelegt.

c. Sie erbringen ihre Leistungen durch Personen, welche die Voraussetzungen nach Artikel 50a erfüllen.

d. Sie verfügen über die für die Leistungserbringung notwendigen Einrichtungen.

e. Sie weisen nach, dass sie die Qualitätsanforderungen nach Artikel 58g erfüllen.

Art. 52c Organisationen der Logopädie

Organisationen der Logopädie werden zugelassen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a. Sie sind nach der Gesetzgebung des Kantons, in dem sie tätig sind, zugelassen.

b. Sie haben ihren örtlichen, zeitlichen, sachlichen und personellen Tätigkeitsbereich festgelegt.

c. Sie erbringen ihre Leistungen durch Personen, welche die Voraussetzungen nach Artikel 50 erfüllen.

d. . Sie verfügen über die für die Leistungserbringung notwendigen Einrichtungen.

e. Sie weisen nach, dass sie die Qualitätsanforderungen nach Artikel 58g erfüllen.

Art. 52d Organisationen der Neuropsychologie

1Organisationen der Neuropsychologie werden zugelassen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a. Sie sind nach der Gesetzgebung des Kantons, in dem sie tätig sind, zugelassen.

b. Sie haben ihren örtlichen, zeitlichen, sachlichen und personellen Tätigkeitsbereich festgelegt.

c. Sie erbringen ihre Leistungen durch Personen, welche die Voraussetzungen nach Artikel 50b erfüllen.

d. Sie verfügen über die für die Leistungserbringung notwendigen Einrichtungen.