Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten

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Artikel 21septies Absatz 4 und 5

Artikel 21septies Absatz 4

Mit der WE IV wird Artikel 22 Absatz 3 IVG neu zu Artikel 22bis Absatz 2 IVG. Der Verweis in Artikel 21septies Absatz 4 IVV ist somit anzupassen.

Artikel 21septies Absatz 5

Die Änderung von Absatz 5 ergibt sich nicht direkt aus der WE IV. Bei Personen, die eine ordentliche oder «definitive» Rente des Unfallversicherers infolge Invalidität erhalten, darf diese während einer Eingliederungsmassnahme nicht aufgehoben werden.40 Die Rente der Unfallversicherung und das IV-Taggeld zusammen führen indessen zu einer Überentschädigung, denn das Taggeld berechnet sich auf dem Einkommen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung. Es existiert zwar mit Artikel 47 Absatz 1ter IVG eine rechtliche Grundlage beim Zusammentreffen von Rente und Taggeld. Diese Bestimmung gilt aber nur in Bezug auf die IV-Rente. Entsteht beim Zusammentreffen einer Invalidenrente der Unfallversicherung und dem Taggeld der IV eine Überentschädigung, hat das Bundesgericht die Frage offengelassen, welcher der beiden Sozialversicherer berechtigt ist, seine Leistung zu reduzieren.41 Um diese Lücke zu schliessen, sieht der neue Absatz 5 auf der Grundlage von Artikel 68 ATSG vor, dass das Taggeld der IV um einen Dreissigstel des Rentenbetrags der Unfallversicherung gekürzt wird.

Artikel 21octies Absatz 3

Heute werden vom Taggeld die Kosten für Verpflegung und Unterkunft abgezogen, wenn die IV während der Eingliederung aufgrund einer tariflichen Vereinbarung vollständig dafür aufkommt. Wird hingegen eine EbA bei einem Arbeitgeber absolviert, werden die Taggelder diesem ausgerichtet und er bezahlt sie als Lohn der versicherten Person aus. Ein Abzug wäre äusserst komplex und würde gegen die Gleichbehandlung verstossen, weil die Löhne von Lernenden im Allgemeinen sehr tief sind. Folglich erfolgt während einer EbA keine Kürzung des Taggeldes.

Artikel 22

Die im Rahmen der WE IV vorgenommenen Änderungen im System der Taggelder bedingen eine Anpassung von Titel und Aufbau von Artikel 22 IVV. Versicherte in einer EbA erhalten nicht mehr ein «kleines Taggeld». Es gilt zudem, die verschiedenen bestehenden Fälle klar zu regeln, insbesondere jene, bei denen Massnahmen zur gezielten Vorbereitung auf eine EbA durchgeführt werden.

Artikel 22 Absatz 1

Für die gezielte Vorbereitung auf eine EbA nach Artikel 16 IVG beziehungsweise Artikel 5 Absatz 2 E-IVV können in gewissen Fällen Taggelder beansprucht werden. Dies gilt namentlich, wenn die versicherte Person danach während der EbA einen Taggeldanspruch hat. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich gemäss Artikel 22 Absatz 4 Buchstabe c E-IVV. Die gezielte Vorbereitung auf eine EbA ist zu unterscheiden von vorbereitenden Massnahmen nach Artikel 15 Absatz 1 IVG, für die keine Taggelder beansprucht werden können.

Artikel 22 Absatz 2

Wenn der tatsächliche Lohn der versicherten Person in EbA um mindestens 5 Prozent vom branchenüblichen Tabellenlohn abweicht und somit nicht dem kantonalen Branchendurchschnitt entspricht, gilt der Richtlohn im «Lohnbuch Schweiz»42, das jährlich vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich herausgegeben wird. Die Angaben im Lohnbuch stammen aus Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sowie Empfehlungen schweizerischer Berufs- und

40 BGE 139 V 514

41 BGE 139 V 514, Erw. 4

42 Vgl. Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (2020): Lohnbuch Schweiz 2020. Alle Löhne der Schweiz auf einen Blick (erscheint jährlich).