Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 34Fedlex · Erläuternder Bericht
Arbeitgeberverbände und es enthält Bandbreiten für Richtlöhne. Die Arbeitgeber halten sich im Allgemeinen an die Vorgaben.43
Artikel 22 Absatz 3
Dieser Absatz definiert die Höhe des Taggeldes einer versicherten Person, die wegen ihrer Invalidität eine EbA abbricht und eine neue beginnt.
Damit die Gleichbehandlung zwischen Personen mit einer gesundheitlichen Einschränkung und gesunden Personen gewährleistet ist, muss das Taggeld für die neue Ausbildung dem branchenüblichen Tageslohn für die jeweilige Ausbildung entsprechen. Während der praktischen Ausbildung hängt der Lohn vom Ausbildungsjahr und nicht vom Alter der auszubildenden Person ab. Die Ausrichtung von Taggeldern befreit die Eltern nicht von der Unterhaltspflicht. Auch Jugendliche, die nicht von der IV betreut werden, können in diese Situation gelangen (Bildungsabbruch, Wechsel des Ausbildungsfachs, Umorientierung nach gescheiterter Ausbildung usw.).
Artikel 22 Absatz 4
Artikel 24ter Absatz 2 IVG beauftragt den Bundesrat, die Höhe des Taggeldes für Versicherte, die eine EbA ohne Lehrvertrag absolvieren, festzulegen. Diese Versicherten weisen sehr heterogene Ausbildungsverläufe auf, insbesondere bezüglich Ausbildungsstufe, Lebenslauf und Einkommen während der Ausbildung. Aus diesem Grund sieht dieser Absatz unterschiedliche Ansätze vor, die den Umständen der Ausbildungen Rechnung tragen.
Artikel 22 Absatz 4 Buchstabe a
Zu den Ausbildungen auf Tertiärstufe gehören Ausbildungen an universitären Hochschulen, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen sowie der höheren Berufsbildung. Betroffene Versicherte, die kein bezahltes Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf ein Taggeld nach Artikel 22 Absatz 3 IVG. Die Höhe des Taggeldes basiert auf dem monatlichen Medianlohn gemäss Erhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden (SSEE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) und beträgt 500 Franken pro Monat abzüglich der Sozialabgaben, die dem Arbeitgeber zu überweisen sind. Dieser Betrag berücksichtigt das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit aber auch die Verwandtenunterstützung und weitere allfällige Einkommensquellen (namentlich Zuschüsse und Stipendien).
Mit der Berücksichtigung des Erwerbseinkommens bei der Taggeldberechnung ist die
Gleichbehandlung gewährleistet, insbesondere gegenüber Versicherten, die eine EbA gemäss BBG absolvieren, deren Entschädigung allein auf dem Einkommen aus der Erwerbstätigkeit und nicht auf der Verwandtenunterstützung beruht. Die Medianwerte gemäss SSEE sind von den Extremwerten kaum berührt, weshalb sie zuverlässiger als die Durchschnittswerte sind.
Die Höhe des Taggeldes hängt vom Ausbildungsjahr und nicht vom Alter der versicherten Person ab (vgl. Art. 24ter Abs. 2 IVG).
Artikel 22 Absatz 4 Buchstabe b
Für Versicherte, die eine Ausbildung auf Tertiärstufe absolvieren und im Rahmen ihrer Ausbildung ein bezahltes Praktikum besuchen, wird das Taggeld nach Artikel 24ter Absatz 1 IVG berechnet. Die Höhe des Taggeldes pro Monat entspricht dem Lohn gemäss Praktikumsvertrag. Artikel 24ter Absatz 1 IVG gewährleistet die Gleichbehandlung der Absolventinnen und Absolventen einer EbA nach Artikel 16 IVG unter Berücksichtigung von Stufe und Art der Ausbildung.
Nach Artikel 24ter Absatz 3 IVG entspricht das Taggeld für Versicherte, die das 25. Altersjahr vollendet haben, dem Höchstbetrag der Altersrente nach Artikel 34 Absätze 3 und 5 AHVG (2370 Franken im Jahr 2020). Es ist durchaus möglich, dass eine versicherte Person während eines Praktikums bereits vor Erreichen des 25. Altersjahr einen höheren Lohn erzielt. In diesem Fall ist das Taggeld auf denselben Höchstbetrag begrenzt. Erhalten Versicherte von
43 BGE 135 V 297