Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten

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Artikel 7l Absatz 1 Buchstabe c

Ärztinnen und Ärzte, die in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind, benötigen in der Schweiz eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Darunter fallen auch angestellte Ärztinnen und Ärzte, sofern sie ihre Tätigkeit fachlich selbständig ausüben (beispielsweise Chefärztinnen und -ärzte, Leitende Ärztinnen und Ärzte, von juristischen Personen angestellte Ärztinnen und Ärzte etc.).

Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung ist ein eidgenössisches oder eidgenössisch anerkanntes Arztdiplom sowie ein eidgenössischer oder eidgenössisch anerkannter Weiterbildungstitel. Ausländische Arztdiplome und Weiterbildungstitel aus dem EU-Raum müssen vor der Einreichung des Gesuchs durch die MEBEKO anerkannt werden.

Mit dem Vorliegen einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung ist sichergestellt, dass die kantonalen Behörden aus gesundheitspolizeilicher Sicht die Anforderungen an eigenverantwortlich tätige Ärztinnen und Ärzten überprüft haben. Damit haben die Versicherungsträger, aber auch die Versicherten die Gewähr, dass die Sachverständigen über die nötigen Qualifikationen verfügen und diese von einer Behörde geprüft und für gut befunden worden sind.

Artikel 7l Absatz 1 Buchstabe d

Neben der fachlich relevanten Aus-, Fort- und Weiterbildung sollen Sachverständige auch über klinische Erfahrungen verfügen. Entsprechend den Anforderungen an Vertrauensärzte in der OKP (vgl. Art. 57 KVG) sollen auch Sachverständige im Bereich der medizinischen Begutachtungen über mindestens fünf Jahre klinische Erfahrung in einer Arztpraxis oder in leitender spitalärztlicher Stellung verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Bezug zur praktischen Tätigkeit als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt besteht. Diese Anforderung werden die Sachverständigen im Rahmen ihres fachlichen Curriculums gegenüber den Versicherungsträgern zu belegen haben.

Artikel 7l Absatz 2

Im Hinblick auf die Erstellung von Gutachten bedarf es neben der fachlichen Weiterbildung als Fachärztin oder Facharzt insbesondere auch einer Weiterbildung in der Gutachtermedizin.

In der Schweiz stellt die Swiss Insurance Medicine (SIM) die interdisziplinäre Weiterentwicklung der Versicherungsmedizin sicher; sie bietet entsprechende Weiter- und Fortbildungen an. Die SIM, ein privatrechtlicher Verein, wurde 2004 von der FMH beauftragt, die Ausbildung medizinischer Gutachterinnen und Gutacher zu übernehmen. Sie bietet seither eine modular aufgebaute Gutachterausbildung an, die mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Die Module werden unter Einschluss von medizinischen Fachgesellschaftsvertretenden erarbeitet. Die frei verfügbaren zertifizierten Gutachter sind auf der Webseite der SIM einsehbar.111

Mit dem Erfordernis eines Zertifikat der SIM wird gewährleistet, dass Fachärztinnen und Fachärzte, die als Sachverständige Gutachten für Sozialversicherungen erstellen, über die in der Schweiz angebotene Weiterbildung in der Gutachtermedizin verfügen. Die Überprüfbarkeit dieser fachlichen Voraussetzung lässt sich auch über das Internet und einem frei zugänglichen Register sicherstellen.

Die versicherungsmedizinische Qualifikation wird nur für die am meisten nachgefragten Fachdisziplinen vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass in der überwiegenden Anzahl der Gutachten eine Fachärztin oder ein Facharzt mit einer Weiterbildung in Gutachtermedizin zum Einsatz kommt. Damit wird jedoch auch dem Umstand Rechnung getragen, dass in den weniger nachgefragten Fachdisziplinen häufig ein Mangel an Sachverständigen herrscht und diese auch nur wenige Gutachten pro Jahr erstellen. Oftmals sind diese Gutachten Teil eines bi- oder polydisziplinären Gutachten. Im Rahmen der Konsensfindung ist aufgrund der Zusammenarbeit mit anderen, versicherungsmedizinisch geschulten Sachverständigen die Qualität sichergestellt.

111 Kann abgerufen werden unter: https://www.swiss-insurance-medicine.ch/de