Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/8: Pa.Iv. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen · 13 Seiten
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Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf
Die von Nationalrat Gregor Rutz am 17. März 2017 eingereichte parlamentarische Initiative fordert, dass die rechtlichen Grundlagen so zu ändern sind, dass die Mitwirkungspflichten der Asylsuchenden bzw. die Kompetenzen der Behörden auch das Recht umfassen, mobile Datenträger zu prüfen, bzw. die Pflicht umfassen, die entsprechenden Geräte herauszugeben, wenn die Identität der gesuchstellenden Person nicht auf andere Weise festgestellt werden kann.
In seiner Begründung stellt der Initiant fest, dass eine beträchtliche Anzahl Asylsuchender ohne Ausweispapiere einreisen und deshalb ihre Identität nicht nachgewiesen werden kann. Dies verzögert und erschwert das Asylverfahren. Oftmals führen diese Personen jedoch mobile Datenträger wie Mobiltelefone oder Tablets mit sich, welche eine Vielzahl von Daten enthalten, die für die Identitätsklärung von Nutzen sein können.
Nach dem geltenden Recht ist es dem Staatssekretariat für Migration nicht möglich, Inhalte von mobilen Datenträgern auszuwerten, um so weitere Rückschlüsse auf die Identität der asylsuchenden Person zu erhalten.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates gab der Initiative am 1. Februar 2018 mit 17 zu 7 Stimmen Folge. Am 21. Juni 2018 stimmte die ständerätliche Schwesterkommission diesem Beschluss mit 9 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen zu. Eine Minderheit erachtet diese Methode als einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre und als zu aufwändig.
Die SPKs beider Räte schlossen sich der Analyse des Initianten an, dass für die Identitätsabklärung weitergehende Möglichkeiten zur Überprüfung von mobilen Datenträgern rechtlich geregelt werden sollen. Die Auswertung von mobilen Daten kann eine effiziente Methode darstellen, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten. Es zeigt sich, dass in anderen Staaten, wie zum Beispiel Deutschland, dieses Vorgehen bereits praktiziert wird. Zudem kann durch eine sorgfältige Abklärung der Identität von Asylsuchenden durch den Staat auch das Vertrauen der Bevölkerung in das Asylverfahren gestärkt werden.