Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/8: Pa.Iv. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen · 20 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen:
Überblick
Kann die Identität von asylsuchenden Personen mangels fehlender Identitätsdokumente nicht ermittelt werden, steht dies einem raschen Abschluss der Asyl- und Wegweisungsverfahren entgegen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) sieht in der Auswertung von mobilen Datenträgern wie Mobiltelefone oder Tablets eine effiziente Methode, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten. Dieses Mittel zur Identitätsfeststellung wird in anderen Staaten bereits praktiziert. Die SPK-N schlägt deshalb vor, das Asylgesetz dahingehend anzupassen, dass dem Staatssekretariat für Migration (SEM) weitergehende Kompetenzen zur Überprüfung von mobilen Datenträgern bei der Identitätsabklärung eingeräumt werden. Die Mitwirkungspflicht der asylsuchenden Person wird somit auf diesen Bereich ausgeweitet.
Die SPK-N eröffnete am 20. Februar 2020 die Vernehmlassung zur entsprechenden Vorlage. Sie dauerte bis am 4. Juni 2020. Insgesamt gingen 53 Stellungnahmen ein. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet die Vorlage im Grundsatz.
Im Rahmen der kritischen Rückmeldungen wird u.a. eingebracht, dass die vorgeschlagene Auswertung von elektronischen Datenträgern einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte einer betroffenen Person darstelle. Das vorgeschlagene Vorgehen sei hinsichtlich dieses Eingriffs und auch hinsichtlich des Kosten- und Nutzungsverhältnisses unverhältnismässig. Die rechtlichen Grundlagen werden insbesondere auch hinsichtlich des Umgangs mit Personendaten Dritter als ungenügend erachtet. Im Gegensatz zu diesen kritischen Vorbringen gehen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen einzelnen zustimmenden Vernehmlassungsteilnehmenden zu wenig weit. So verlangen insbesondere einzelne Kantone, dass ein zwangsweiser Entzug von elektronischen Datenträgern vorgesehen werden soll.