Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/8: Pa.Iv. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen · 20 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen:

1. Ausgangslage

Die von Nationalrat Gregor Rutz am 17. März 2017 eingereichte parlamentarische Initiative sieht eine Änderung des Asylgesetzes vor. Die Asylsuchenden werden neu verpflichtet, die mobilen Datenträger herauszugeben, wenn ihre Identität nicht auf andere Weise festgestellt werden kann. Die zuständigen Behörden erhalten die Kompetenz die entsprechenden Datenträger zu prüfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) gab der Initiative am 1. Februar 2018 Folge. Am 21. Juni 2018 stimmte die Staatspolitische Kommission des Ständerates diesem Beschluss zu.

Die SPK-N hat am 20. Februar 2020 die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «17.423 n Pa.Iv. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen» eröffnet. Sie dauerte bis zum 4. Juni 2020.

Der Vorentwurf sieht vor, dass eine asylsuchende Person im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht im Asylverfahren, bzw. im Rahmen des Wegweisungsvollzugs, verpflichtet werden kann, Personendaten auf elektronischen Datenträgern durch das SEM auswerten zu lassen, wenn ihre Identität nicht auf andere Weise festgestellt werden kann. Der Entwurf regelt zudem die möglichen Datenträger, welche ausgewertet werden können, die Dauer der Zwischenspeicherung der Daten, die Aufbewahrung der Daten, sowie das Verfahren zur Auswertung der elektronischen Datenträger.

Im Rahmen der Vernehmlassung sind 53 Stellungnahmen eingegangen. Insgesamt haben 25 Kantone, fünf politische Parteien, zwei Dachverbände der Wirtschaft sowie 21 weitere interessierte Kreise eine Stellungnahme eingereicht. 24 Kantone unterstützen die Vorlage grundsätzlich. Der Kanton NE lehnt die Vorlage ab. Fünf Parteien haben eine Stellungnahme eingereicht. Die SVP, die FDP und die CVP unterstützen die Vorlage. Die SP und die GPS lehnen die Vorlage ab. Von den Verbänden, die sich zur Vorlage geäussert haben, befürwortet der sgv/usam die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, während sich der SGB dagegen äussert. Die überwiegende Mehrheit der weiteren interessierten Kreise1 lehnt die Vorlage ab. Von den zur Stellungnahme eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmenden haben die KKJPD, der SSV und die SVR ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet2.

2. Inhalt des Ergebnisberichtes

Der Ergebnisbericht weist aus, ob der Vorentwurf positiv, negativ oder skeptisch aufgenommen worden ist und ob Änderungsvorschläge bestehen.

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. In Ziffer 3 des Berichts werden die Ergebnisse zum Vorentwurf zusammengefasst. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen. Eine Liste der Teilnehmenden, die eine Stellungnahme eingereicht haben, findet sich im Anhang.

1 AICH, AsyLex, AvenirSocial, Caritas, CSP, Digitale Gesellschaft, DJS, HEKS, ODAGE, SAH, SBAA, SFH, Sosf, SRK, UNHCR und ZiAB

2 Von den zur Stellungnahme eingeladenen Kantonen, Parteien, Verbänden und interessierten Dritten haben der Kanton SH, BDP, EDU, EAG, EVP, glp, Lega, PDA, ASO, Economiesuisse, FIZ, Flughafen Bern, grundrechte.ch, GVA, IGFM, IOM, KFMV, NKVF, Schweizerischer Arbeitgeberverband, SAB, SBV, SBVg, SGEM- KO, SGV, SODK, SSK, Tdf, Tdh, Travail.Suisse, VGO, VSF und VSPB keine Stellungnahme/Antwort eingereicht.