Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/8: Pa.Iv. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen · 20 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen:
Die GPS erachtet die gesetzliche Grundlage als unzureichend: Schwerwiegende Einschränkungen von Grundrechten erfordern ein Gesetz im formellen Sinn als Grundlage. Der Vorentwurf erfülle diese Anforderungen nicht, weil insbesondere mehrere zentrale Aspekte erst auf Verordnungsstufe geregelt werden sollen.
Bemerkungen zur gerichtlichen Überprüfung
Nach Auffassung der GPS fehlt eine gerichtliche Kontrolle der Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit, welche im Strafverfahren in Bezug auf Personen, die schwerer Straftaten verdächtigt werden, zwingend vorausgesetzt sei.
Bemerkungen zum Datenschutz
Nach Auffassung der GPS sind die Ausführungen im erläuternden Bericht zum Datenschutz zu knapp, um die datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen. Es brauche eine detailliertere Analyse und Begründung. Es sollten – falls der Gesetzentwurf durchkäme – nur Regelungen eingeführt werden, die vom Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) geprüft, beurteilt und gutgeheissen wurden. Zudem sollen diese Regelungen explizit nur die Verwendung und Auswertung jener Daten ermöglichen, die tatsächlich und ausschliesslich dem anvisierten Zweck der Identitätsklärung dienen.