Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 106 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Nationale Umsetzung der abgeschlossenen Basel-III-Reformen

Absatz 2

Die Regelung sieht entsprechend dem Basler Mindeststandard97 vor, dass Banken, die für Positionen gegenüber Banken externe Ratings verwenden, auch für Positionen gegenüber Unternehmen externe Ratings verwenden müssen.

Absatz 3

Dieser Absatz definiert kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Definition von KMU entspricht jener im Basler Mindeststandard98 und dient dazu, dass Forderungen gegenüber diesen mit 85 Prozent gewichtet werden können, sofern kein Rating vorliegt. Damit erfahren diese Positionen im Vergleich zu Positionen gegenüber grösseren Unternehmen ohne Rating eine Vorzugsbehandlung.

Absatz 4

Alternativ zur Definition in Abs. 3 können Banken der Kategorien 3–5 nach Anhang 3 BankV KMU anhand der Anzahl Mitarbeitenden definieren. Wird diese Definition verwendet, so gilt für KMU ohne Rating das in diesem Absatz angegebene Risikogewicht von 90 Prozent. Ansonsten sind die Risikogewichte nach Anhang 2 Ziff. 6.2 anwendbar.

Absatz 5

Positionen gegenüber KMU können der Positionsklasse Retailpositionen zugeordnet werden, sofern qualifizierte Retailpositionen, wie in Art. 71 Abs. 2 definiert, bestehen. Von der Positionsklasse Retailpositionen ausgenommen sind direkt und indirekt grundpfandgesicherte Positionen nach Art. 72.

Artikel 70a Spezialfinanzierungen: Definitionen99

Absatz 1 Buchstabe a

Positionen gegenüber Unternehmen gelten als Spezialfinanzierung, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.

Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1

Projektfinanzierungen sind Finanzierungen, für die hauptsächlich die Einnahmen aus dem finanzierten Projekt als Rückzahlungsquelle und zur Sicherung des Darlehens relevant sind. Sie finanzieren in der Regel grosse, komplexe und teure Anlagen wie Kraftwerke, chemische Verarbeitungsanlagen, Bergwerke, Verkehrsinfrastruktur, Medien und Telekommunikation. Sie können dem Bau einer neuen Anlage oder der Refinanzierung einer bestehenden Anlage mit oder ohne Verbesserungen dienen.

Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2

Die Finanzierung des Erwerbs von Ausrüstungsgegenständen, bei der die Rückzahlung des Darlehens von den Zahlungsflüssen abhängt, die durch die einzelnen finanzierten und verpfändeten oder an den Darlehensgeber abgetretenen Vermögenswerte generiert werden, gelten als Objektfinanzierungen. Unter Ausrüstungsgegenständen sind unter anderem Schiffe, Flugzeuge, Satelliten, Triebwagen und Flotten zu verstehen.

Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 3

Rohstoffhandelsfinanzierungen sind kurzfristige Kredite zur Finanzierung von Vorräten, Lagerbeständen oder Forderungen aus börsengehandelten Rohstoffen. Der Kredit wird aus dem Erlös aus dem Verkauf des Rohstoffs (z. B. Rohöl, Metalle oder Getreide) zurückgezahlt (selbstliquidierend) und die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer hat keine unabhängige Kapazität zur Rückzahlung des Darlehens. Darin eingeschlossen sind Bestandsfinanzierungen,

97 CRE20.42.

98 CRE20.47.

99 CRE20.48, CRE20.49.