Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 106 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Nationale Umsetzung der abgeschlossenen Basel-III-Reformen

emittiert werden, kein besonderer gesetzlicher Schutz besteht, sind diese wie Forderungen gegenüber Banken zu gewichten.

Buchstabe c

Die Einkünfte aus der Emission der Schuldverschreibungen werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten angelegt, die die Voraussetzungen dieses Buchstabens erfüllen.

Buchstabe d

Die zur Deckung verwendeten Vermögenswerte fallen in mindestens eine der hier aufgeführten Kategorien.

Buchstabe e

Der Nominalwert der zur Deckung verwendeten Vermögenswerte (Deckungsstock) muss die Anforderungen dieses Buchstabens erfüllen.

Buchstabe f

Die Bank muss sich von den Emittenten der ausländischen gedeckten Schuldverschreibungen mindestens alle 6 Monate die Informationen gemäss Ziffer 20.37 CRE beschaffen.

Artikel 72 Direkt und indirekt grundpfandgesicherte Positionen: Definitionen

Absatz 1

Dieser Absatz definiert direkt und indirekt grundpfandgesicherte Positionen. Als direkt und indirekt grundpfandgesicherte Positionen gelten sowohl gesamthaft als auch teilweise durch Wohn- oder Gewerbeliegenschaften gesicherte Positionen, die in der Regel der Finanzierung von Liegenschaften dienen. Diese Zuordnung ist unabhängig von der Art der Gegenpartei. Somit müssen beispielsweise auch grundpfandgesicherte Positionen gegenüber Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Banken sowie grundpfandgesicherte Retailpositionen dieser Positionsklasse zugeordnet werden. Positionen gegenüber Unternehmen, die der Finanzierung von Betriebsmitteln (z. B. Umlaufvermögen, Sachinventar) dienen und untergeordnet durch ein Grundpfand gesichert sind, können in ihrer Gesamtheit der Positionsklasse Unternehmen (Art. 70) zugeordnet werden. Bei solchen der Positionsklasse Unternehmen zugeordneten Finanzierungen muss für die Vergabe des Kredits die Blanko-Bonität der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers ausschlaggebend sein. Diese Kredite gelten demzufolge nicht als direkt oder indirekt grundpfandgesicherte Positionen. Falls bei einem Kreditnehmenden sichergestellt ist, dass ein Kredit zur Finanzierung von Betriebsmitteln oder Investitionen (bspw. in Form einer Rahmenlimite), der untergeordnet durch ein Grundpfand gesichert ist, aufsichtsrechtlich bei einer formellen Aufteilung gleich behandelt würde wie zwei einzelne Kredite (bspw. Blankokredit und Hypothekarkredit), so kann dieser Kredit zur Eigenmittelunterlegung wie zwei einzelne Kredite behandelt werden.

Die Banken haben eine nach den hier beschriebenen Kriterien korrekte Zuteilung sicherzustellen, damit die Zuteilung nicht zu einer Umgehung der Anwendbarkeit des sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffers oder der Vorgaben zur Hypothekarvergabe inkl. den entsprechenden Bestimmungen einer nach Art. 7 Abs. 3 FINMAG von der FINMA als Mindeststandard anerkannten Selbstregulierung führt.

Absatz 2

Dieser Absatz legt fest, welche Liegenschaften als Wohnliegenschaften gelten.103

Absatz 3

Selbstgenutzte Wohnliegenschaften sind Wohnliegenschaften, die von der Kreditnehmerin oder dem Kreditnehmer überwiegend selbst bewohnt werden. Dazu zählen das Hauptdomizil sowie überwiegend selbst bewohnte Nebendomizile. Das Hauptdomizil einer Person befindet

103 CRE20.77.