Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 106 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Nationale Umsetzung der abgeschlossenen Basel-III-Reformen

der Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen und der Prognosegenauigkeit des institutsspezifischen Risikoaggregationsmodells Rechnung. Der kleinstmögliche Wert des Multiplikators wurde aufgrund des Wechsels von Value-at-Risk zu Expected Shortfall und der Einführung von Liquiditätshorizonten von heute 3 auf 1,5 reduziert.

Anhang 5 Sätze für die Berechnung der für die Unterlegung des spezifischen Risikos von Zinsinstrumenten erforderlichen Eigenmittel nach dem einfachen Marktrisiko-

Standardansatz

Die Sätze für die Berechnung der für die Unterlegung des spezifischen Risikos von Zinsinstrumenten erforderlichen Eigenmittel sind für den einfachen Marktrisiko-Standardansatz relevant.

4 Operationelle Risiken

4.1 Beantragte Neuregelung

Der Anteil der operationellen Risiken an den erforderlichen Mindesteigenmitteln hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit rund 20 Prozent sind die operationellen Risiken gemäss BCBS heute nach den Kreditrisiken die zweitgrösste Risikokategorie. Bislang wurden die Mindesteigenmittel für die entsprechenden Risiken anhand eines Basisindikatoransatzes, eines Standardansatzes oder eines institutsspezifischen Modellansatzes (advanced measurement approach, AMA)195 berechnet.

Die Erfahrungen der Finanzkrise 2007–2009 zeigten, dass Verluste aus operationellen Risiken anhand von internen Modellen schwierig zu schätzen sind. Auch gab es sehr grosse Unterschiede zwischen einzelnen Banken in den modellbasiert berechneten Mindesteigenmitteln für operationelle Risiken. Der AMA sowie die beiden bestehenden Standardansätze196 werden daher im Zuge von Basel III final durch einen einzigen Standardansatz zur Berechnung der Mindesteigenmittel für operationelle Risiken ersetzt. Der neue Standardansatz sieht insbesondere für grössere Institute die Berücksichtigung von historischen Verlusten aus operationellen Risiken vor.

Die Mindesteigenmittelanforderungen für operationelle Risiken ergeben sich künftig gemäss E-ERV und im Einklang mit dem finalen Basler Standard aus zwei Komponenten: einem Mass für die Grösse der Geschäftstätigkeit (Business Indicator Component, BIC) und einem relativen Mass für die historischen Verluste der Bank (Internal Loss Multiplier, ILM).197 Der BIC setzt sich aus dem Geschäftsindikator (Business Indicator, BI) und einem von der Grösse des BI abhängigen Koeffizienten α zusammen. Der BI entspricht der Summe aus drei Ertragsbestandteilen: der Zins- und Dividendenkomponente, der Dienstleistungskomponente sowie der Finanzkomponente.

Der ILM wird basierend auf den durchschnittlichen Verlusten der letzten zehn Jahre aus operationellen Risiken berechnet. Mit dem Einbezug der Verlustdaten wirken sich historische Schadensfälle künftig über einen Zeitraum von 10 Jahren aus. Die Bank kann ein Verlustereignis von mehr als 10 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Verlusts der Bank frühestens nach 3 Jahren von der Berechnung des ILM ausschliessen, sofern dieses für das Risikoprofil der Bank nicht mehr relevant ist. Wird die entsprechende Geschäftstätigkeit nicht weitergeführt, so kann das Ereignis auch nach weniger als 3 Jahren ausgeschlossen werden.

195 Der AMA basierte gänzlich auf historischen Verlustdaten.

196 Diese beiden Ansätze basierten bislang gänzlich auf dem Umfang des Geschäftsertrags der Bank.

197 Dem Konzept liegen zwei Annahmen zugrunde: i) Operationelle Risiken sind exponentiell grösser, je grösser die Bank ist; ii) Banken mit höheren historischen Verlusten aus operationellen Risiken haben eine höhere Wahrscheinlichkeit Verluste aus operationellen Risiken zu erfahren.