Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 106 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Nationale Umsetzung der abgeschlossenen Basel-III-Reformen
der einfache und der umfassende Ansatz für besicherte Transaktionen mit aufsichtsrechtlichen Sicherheitsabschlägen
der Standardansatz für das Kreditrisiko
die von der Bank im Bereich CVA-Risiken verwendeten Ansätze
der Marktrisiko-Standardansatz, wenn der Marktrisiko-Modellansatz verwendet wird, ansonsten der von der Bank im Bereich Marktrisiko verwendete Standardansatz
sowie der Standardansatz für operationelle Risiken.251
Zudem gilt:
- Beim Gegenpartei-Kreditrisiko von Derivaten müssen die mittels SA-CCR ermittelten Forderungsbeträge mit dem entsprechenden Risikogewicht der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers nach dem Standardansatz für das Kreditrisiko multipliziert werden, um die RWA für Derivatgeschäfte nach dem Kreditrisiko-Standardansatz zu berechnen. Auch zur Ermittlung des Output-Floors sind Geschäfte mit langer Abwicklungsdauer zur Berechnung der Kreditäquivalente wie Derivate zu behandeln (vgl. Art. 56 Abs. 5).
- Für die Risikogewichtung von Anteilen an verwalteten kollektiven Vermögen im Rahmen der Output-Floor-Berechnung sind keine Modellansätze zugelassen. Es ist der Standardansatz für Kreditrisiken anzuwenden.
- Zur korrekten Bestimmung der RWA gemäss Standardansätzen müssen auch im Bereich Marktrisiken bei der Bestimmung der Komponente für die Bestimmung der Anforderungen für das Ausfallrisiko bei Verbriefungen im Handelsbuch der Standardansatz für Verbriefungen (Standardised Approach for Securisations, SEC-SA), der auf externen Ratings basierende Ansatz für Verbriefungen (External Ratings-based Approach for Securisations, SEC-ERBA) oder ein Risikogewicht von 1250 Prozent verwendet werden.
- Im Standardansatz für Kreditrisiken ist hinsichtlich Kreditrisikominderung vom Buchwert der Position auszugehen, auf den der einfache oder der umfassende Ansatz mit aufsichtsrechtlichen Sicherheitsabschlägen anzuwenden ist. Auch die RWA für fehlgeschlagene Transaktionen und Nicht-Lieferung-gegen-Zahlung-Transaktionen (non-delivery-versus-payment transactions) sind beim Standardansatz für Kreditrisiken zu subsummieren.
Absatz 3
Die Gesamtheit der nach Risiko gewichteten Positionen einer Bank, die Modellansätze anwendet, darf 72,5 Prozent der nach Standardansätzen berechneten Gesamtheit der risikogewichteten Positionen (Buchstabe b) nicht unterschreiten (Output-Floor).252 Zur Ermittlung der nach Standardansätzen berechneten Gesamtheit der risikogewichteten Positionen (zur Berechnung des Output-Floors) sind weder die vereinfachten Ansätze (Art. 58, Art. 59a Abs. 1 Bst. d, Art. 77i), noch der einfache Marktrisiko-Standardansatz (Art. 83–86a) zulässig. Liegt die unter Verwendung von Modellansätzen berechnete Gesamtheit der nach Risiko gewichteten Positionen unter dieser Untergrenze, sind für die Berechnung der erforderlichen Eigenmittel 72,5 Prozent der nach Standardansätzen berechneten Gesamtheit der nach Risiko gewichteten Positionen massgeblich. Dies wird anhand des folgenden Beispiels veranschaulicht.
RWA vor Output- RWA nach Standar- 72,5% der RWA nach Floor dansätzen Standardansätzen
251 RBC20.11.
252 RBC20.4.