Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 106 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Nationale Umsetzung der abgeschlossenen Basel-III-Reformen

sind. Dies ergibt sich aus dem Zusammenhang mit Art. 113, wo die anschliessend vorzunehmende Gewichtung geregelt ist, sowie aus dem Sinn und Zweck der Meldepflicht (Sicht über die nominalen Werte).

Artikel 102 Meldung gruppeninterner Positionen

In diesem Artikel wird der Erhebungskanal von der SNB zur FINMA geändert (vgl. Erläuterungen zu Art. 14 Abs. 3).

Artikel 106 Positionen aus nicht abgewickelten Transaktionen

Da Art. 76 der geltenden ERV in einen neuen Art. 77f verschoben wird, erfolgt eine Anpassung des Klammerverweises.

Artikel 115 Positionsberechnung bei Transaktionen mit Gegenpartei-Kreditrisiko

Aufgrund der Anpassungen in Art. 48 Abs. 2 wird die Sachüberschrift von Art. 115 angepasst. Absatz 1

In diesem Absatz wird der vereinfachte Ansatz nach Art. 58 ergänzt.

Absatz 2

Absatz 2 wird unverändert aus der bestehenden ERV übernommen.

Absatz 3

Die Anpassung in diesem Absatz erfolgt ebenfalls aufgrund der Anpassungen in Art. 48 Abs. 2.

Artikel 116 Weitere Bilanzpositionen

Einzelrückstellungen wurden gestrichen, weil es diesen Ausdruck für bilanzielle Positionen nicht gibt.

Artikel 117 Ausserbilanzpositionen

Absatz 1

Einzelwertberichtigungen wurden gestrichen, weil es diesen Ausdruck für ausserbilanzielle Positionen nicht gibt. Ein Kreditumrechnungsfaktor von 0,0 für Zusagen gemäss Art. 53 Abs. 5 resp. Anhang 1a Ziffer 1.3 ist hier nicht zulässig. Daher gilt bei den zu verwendenden Kreditumrechnungsfaktoren eine Untergrenze von 0,1.

Artikel 118 Ausführungsbestimmungen der FINMA zur Berechnung der unterschied-

lichen Positionen

Absatz 2

Der Verweis auf den Basler Mindeststandard erfolgt neu statisch auf die massgebende Fassung nach Anhang 1.258

258 Basler Mindeststandard gemäss Anhang 1.