Bericht VVEA

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 17 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VVEA

5.2 Auswirkungen auf die Kantone

Bei den nachfolgend nicht erwähnten Artikeln gibt es keine zu erwartenden Auswirkungen.

5.2.1 Einführung von Massnahmen für die Energienutzung in die kantonalen Abfall-

planungen (Art. 4 Abs. 1 Bst. f)

Bei der Erstellung der Abfallplanung wird zusätzlicher Aufwand erwartet, da die Planungen des Ausbaus der Fernwärmenetze sowie der Einfluss von Abfallverbrennungsanlagen miteinbezogen werden müssen.

5.2.2 Verbot der Ablagerung von Ausbauasphalt (Art. 52 Abs. 2 und 3, Anh. 5 Ziff.

2.1 Bst. e und g)

Die Pflicht zur Verwertung von Ausbauasphalt wird für die Kantone als Bauherren Zusatzkosten nach sich ziehen.

5.2.3 Erhöhung der Energie-Nettoeffizienz für Kehrichtverbrennungsanlagen auf 80% (Art. 31 Bst. c)

Wenn Anlagen ihre Energieeffizienz durch Carbon Capture steigern möchten, erfolgt dies auf Kosten der Strom- und Fernwärmeproduktion. Diese Umstellung beeinflusst die regionale Energieversorgung, was bei der Erteilung der Betriebsbewilligung zu berücksichtigen ist. Dieser geringe Zusatzaufwand kann in den Kantonen jedoch mit dem bestehenden Personal aufgefangen werden.

5.2.4 Änderung der Frist (Art. 52a) – Filteraschen und -stäube

Die Kantone sind auf die Änderung der Frist angewiesen, damit sie die Entsorgungssicherheit der Aschen gewährleisten können und gleichzeitig eine bessere Planungssicherheit bei den entsprechenden Abfallanlagen besteht.

5.2.5 Anpassung des Grenzwertes für Dioxine/Furane in Rückständen aus der ther-

mischen Behandlung (Anh. 5 Ziffer 3.3 und Ziffer 4.2)

Die Kantone können damit die Entsorgungssicherheit der Rückstände aus der thermischen Behandlung von Abfällen– bei gleichbleibendem Umweltschutzniveau – gewährleisten.

13/17 054.10-00772/00002/00018/R114-1275