Bericht VVEA
Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 17 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VVEA
Tabelle 1: Kosten der Entsorgungswege für Asphaltabfälle
Entsorgungsweg PAK < 250 mg/kg PAK > 250 mg/kg (inkl. thermische Behandlung für
den Anteil mit hohem PAK-Ge-
halt)
Verwertung im Strassenbau 30.- / t N/A ab 2026
Deponie in CH 60.- / t (Deponie des Typs B) 120.- / t (Deponie des Typs E)
Verbesserte aktuelle mecha- 35.- / t 80 – 110.- / t
nische Behandlung in CH
Verbesserte mechanische Be- 40 – 60.- / t 70 – 100.- / t
handlung in CH (1)
Chemische Behandlung mit 50 – 70.- / t 55 – 95.- / t
Lösungsmitteln in CH (1)
Chemische Behandlung mit 50 – 70.- / t 55 – 95.- / t
pflanzlichen Ölen in CH (1)
Thermische Behandlung in 80 – 120.- / t (2)80 – 120.- / t (2)
NL
Thermische Behandlung in ≥ 100.- / t ≥ 100.- / t
CH (Zementwerk oder Pyro-
lyse (1))
(1) operative Machbarkeit und Konkretisierungsmöglichkeiten noch offen
(2) Preisschere wegen Transportweg bis Basel
Infolge des Ablagerungsverbots wird der Betrieb einer Behandlungsanlage in der Schweiz interessant werden, da der hereinkommende Fluss konstant und vorhersehbar sein wird. Mit einer solchen Anlage können sich in der Schweiz neue Technologien durchsetzen, was zur Schaffung neuer Arbeitsplätze mit einem breiten Qualifikationsspektrum führt. Es wird keine Hürden für den Markteintritt, keine Beschränkung der Anzahl Konkurrenten (z. B. durch Ausschliesslichkeitsrechte, Bewilligungen, höhere Markteintrittskosten) und keine Handelshemmnisse für ausländische Konkurrenten (z. B. durch technische Vorschriften) geben.
Was die Umwelt betrifft, sind mehrere spürbare Verbesserungen zu erwarten: Verlängerung der Lebensdauer von Primärressourcen dank ihrer Wiederverwendung am Ende des Nutzungszyklus; Boden- und Landschaftsschutz durch die Vermeidung weiterer Deponien; Luftreinhaltung und geringere Belastung dank der Einschränkung von Lastwagen, die durch Landwirtschaftszonen fahren, in denen sich in der Regel die Deponiestandorte befinden; Verbesserung oder Erhalt der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner (Verkehr, Luftqualität, Lärm usw.).
5.4.2 Änderung der Frist (Art. 52a) – Filteraschen und -stäube
Mit der Änderung der Frist können die Behörden und die Organisationen der Wirtschaft die Behandlung der Abfälle und die Rückgewinnung von Metallen schweizweit sicherstellen und die entsprechenden Technologien weiterentwickeln. Die Metalle werden ab der neuen Frist
16/17 054.10-00772/00002/00018/R114-1275