Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht VVEA
Teilweise befürwortende Positionen:
FSKB empfindet die Anpassung grundsätzlich als sinnvoll und weist darauf hin, dass das Zumischen von weiteren Ausgangsstoffen zu Produkten aus dem Recyclingprozess zur Erreichung von bestimmten (von Bauobjekten/-normen) geforderten Eigenschaften möglich bleiben müsste.
VSMR ist der Meinung, dass der allgemein gehaltene Begriff «Fremdstoffgehalt» immer in Bezug zur Materialsorte, die verwertet werden sollte und dem Verwertungsprozess selbst definiert sein sollte. Der Ergänzung «Fremdstoffgehalt» könne zugestimmt werden, wenn die «abfallrechtliche Relevanz des Fremdstoffes» im Vollzug gesamtschweizerisch im Kontakt mit den beteiligten Fachbranchen definiert werde.
SATOM empfiehlt, dass dafür gesorgt werden müsste, dass Anlagen, die Fremdstoffe extrahieren, effizient genug sein sollten, um sicherzustellen, dass die nach diesen Anlagen durchgeführten Messungen konform seien. Die Referenz sollte nicht das Material sein, welches in den Prozess eintrete, sondern das Material, das die Extraktionsanlage verlasse.
ZAR, ZVHo und Limeco wünschen in einer gemeinsamen Stellungnahme eine generelle Überarbeitung des Artikels im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft. Die vorgeschlagene Änderung sei sinnvoll, aber nicht hinreichend. Sie weisen darauf hin, dass ein striktes Vermischungsverbot nicht unbedingt zum grösstmöglichen ökologischen Nutzen führe. Es gelte in Zukunft mit der Verknappung der Ressourcen und der Deponievolumen ganzheitliche Ansätze zu verfolgen, ohne dass Öko-Dumping betrieben werden könne.
Ablehnende Positionen:
Der Kanton NE äussert die Bedenken, dass das Vermischungsverbot die Möglichkeiten des Recyclings zu stark einschränke, namentlich bei der Vermischung von mineralischen Strassenbelagsabfällen mit nicht-bituminösen mineralischen Stoffen. Solange die Rezyklate in einer verfestigten Schicht gelagert werden, sollten sie einen substanziellen Anteil an bituminösen Materialien enthalten können.
HeS, SVUT und HeNW äussern in einer gemeinsamen Stellungnahme die Befürchtung, dass die Ergänzung Spielraum für eine sehr weite Auslegung mit ungewissem Ausgang bieten würde. Sie fordern deshalb, dass für die Holzenergiebranche sichergestellt werde, dass Abfälle, (Holzaschen) aus Anlagen, welche Holz thermisch behandeln, als eine betriebliche Einheit angeschaut werden. Die Mischung dieser verschiedenen Aschefraktionen solle keinesfalls als Vermischung im Sinne von Artikel 9 VVEA taxiert werden. Sie stellen den Antrag, dass Filteraschen und -stäube aus der thermischen Behandlung von Holz, bei welcher ein Brennstoffmix eingesetzt wird, von dem Vermischungsverbot ausgenommen sein sollen.
Trenn wünscht, keine Anpassungen des Artikels vorzunehmen, mit der Begründung, dass Abfälle mit unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen nie vermischt werden dürften.
3.3.2.4 Verbot der Ablagerung von Ausbauasphalt (Art. 52 Abs. 2 und 3, Anh. 5 Ziff. 2.1 Bst. e und g)
Alle eingegangenen Kommentare betreffen Artikel 52 Absätze 2 und 3. Gegen die vorgeschlagenen Änderungen in Anhang 5 Ziffer 2.1 Buchstaben e und g gab es keine Einwände oder Bemerkungen.
22 der insgesamt 73 Stellungnehmenden begrüssen den Änderungsvorschlag zu Artikel 52 Absätze 2 und 3. 26 Teilnehmende stimmen teilweise zu. Von diesen 26 erteilen 5 Teilnehmende (UR, NE, KIK, HEV, FSKB) ihre Zustimmung zum Vorschlag, formulieren jedoch einen im Grundsatz negativen Kommentar. 17 Rückmeldungen (ZH, ZG, BS, SH, AR, SG, AG, TG, TI, VS, GE, JU, FDP, SP, SGV, SSV, SVKI) erachten die vorgeschlagene Frist als zu lang und 3 (ZAR, ZVHo, Limeco) geben an, dass sie sich in Unkenntnis des Themas nicht äussern können. 10 Teilnehmende lehnen den Vorschlag wegen der zu langen Frist ab (BE, LU, OW, FR, KVU, glp, PUSCH, Greenpeace, arv, EWB) und 15 Stellungnehmende
18/46 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774