Bericht VeVA
Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 14 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VeVA
6 Auswirkungen
6.1 Auswirkungen auf den Bund
Das UVEK ist im Rahmen des Programm E-Government UVEK bestrebt, Verfahren der Behörden möglichst digital und ohne Papier abzuwickeln. Durch die systematische Digitalisierung von Abläufen und Formularen wird die Datenqualität erheblich verbessert. Die Organisation und effiziente Abwicklung von Vollzugsaufgaben des Bundes, z.B. die Erteilung der Bewilligung für den Export von Abfällen, wird durch das Informations- und Dokumentationssystem unterstützt.
Ferner soll es mittels Schnittstellen künftig möglich sein, das Informations- und Dokumentationssystem des BAFU mit demjenigen anderer Bundesstellen zusammenzuschliessen, zum Beispiel mit neuen IT-Anwendungen im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Ziel eines künftigen Zusammenschlusses zwischen dem Informations- und Dokumentationssystem des BAFU mit IT-Anwendungen der EZV ist die effizientere und bessere Kontrolle beim Grenzübertritt bei der Verbringung von Abfällen.
Die für die digitale Transformation vorgesehenen Mittel, insbesondere für den Aufbau des Informations- und Dokumentationssystems im BAFU, sind bereits eingestellt. Mit der Verordnungsänderung verbessert sich die Datenqualität zur Erstellung von Statistiken. Das BAFU muss mit dem Betrieb der Schnittstellen und des Informations- und Dokumentationssystems mit mehr Wartungsaufwand rechnen.
6.2 Auswirkungen auf die Kantone
Bereits heute tragen die kantonalen Umweltämter die Abgeberbetriebe von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen sowie die Entsorgungsunternehmen, welche eine Bewilligung nach Artikel 8 VeVA benötigen, mit der Betriebsnummer in die Datenbank des BAFU ein (veva-online). Den Antrag für diese Betriebsnummer stellen die Unternehmen künftig direkt im Informations- und Dokumentationssystem des BAFU. Dies trägt zum einheitlichen Vollzug bei und verbessert die Datenqualität durch selbstständiges Erfassen der Daten. Die Prüfung erfolgt wie gehabt durch die Kantone, weshalb dies keine Änderung der Praxis auf Seiten dieser darstellt. Neu werden die Kantone bei Ihrem Aufgabenmanagement vom Informations- und Dokumentationssystem unterstützt, z.B. durch Benachrichtigung bei Ablauf von Fristen zur Erneuerung der kantonalen VeVA-Bewilligung.
Die Überführung der Begleitscheinpflicht hin zur digitalen Dokumentationspflicht im Verkehr mit Abfällen im Inland ermöglicht einen zeitnahen Zugriff der Kantone auf Daten betreffend abgegebene und entsorgte Abfälle mit Dokumentationspflicht. Mittels gezielter Auswertungen der Daten im Informations- und Dokumentationssystem kann der Vollzug der VeVA im Inland verbessert werden (z.B. Einhaltung der Fristen zur Entsorgung von Abfällen).
6.3 Auswirkungen auf die Gemeinden
Die Digitalisierung der Prozesse der Verbringung von Abfällen hat keine Auswirkungen auf die Gemeinden.
6.4 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die Einführung der Dokumentationspflicht für den Verkehr mit Abfällen im Inland führt zu einer Entlastung der Unternehmen. Durch die weitere Digitalisierung der Prozesse werden administrative Abläufe vereinfacht (z.B. direkte Übermittlung der Daten für die Sonderabfallstatistik und Sicherstellung der digitalen Aufbewahrungspflicht durch den Bund).Der eingesparte Aufwand der Unternehmen ist stark abhängig von der Grösse des Betriebes und kann daher nicht beziffert werden.
13/14 054.10-00772/00002/00018/R114-1275