Bericht VeVA

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 14 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VeVA

1 Ausgangslage

Im Jahr 2017 haben der Informatikrat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (IRD UVEK) und die Geschäftsleitung des GS-UVEK beschlossen, eine E-Government-Plattform UVEK aufzubauen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wurden als Pilotämter und innerhalb des BAFU die Abfallprozesse als Pilotprozesse für die Umsetzung ausgewählt.

Betroffen davon sind Prozesse, die in folgenden Verordnungen geregelt sind:

- Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610),

- Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600), und

- Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA; SR 814.681).

Im Rahmen des E-Government UVEK Programmes wird die bisherige Software für den Verkehr mit Abfällen veva-online abgelöst und eine neues Informations- und Dokumentationssystem des BAFU aufgebaut. Die Abläufe zum Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen werden soweit als möglich digitalisiert. Die gesetzliche Grundlage für die digitale Abwicklung der Prozesse wird mit dem neuen Artikel 59bisdes Umweltschutzgesetzes (USG; 814.01) geschaffen werden und mit der vorliegenden Änderung in der VeVA konkretisiert. Die Vernehmlassung zur Revision des USG ist für den 1. Juni 2021 geplant, diejenige für die VeVA jedoch bereits per März 2021. Die Inkraftsetzung der Verordnungsrevision wird anschliessend mit derjenigen des neuen Artikels 59bisUSG abgestimmt.

3/14 054.10-00772/00002/00018/R114-1275