Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/17: Teilrevision des Transplantationsgesetzes · 56 Seiten
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eines Überkreuz-Lebendspende-Programms ermöglichen (Art. 23j). Das System enthält die notwendigen Daten der am Programm teilnehmenden Personen (Art. 23h) und unterstützt die Nationale Zuteilungsstelle dabei, kompatible Paare und Kombinationen nach Artikel 23i zu ermitteln und es erlaubt es den Transplantationszentren, mögliche Kombinationen zu beurteilen. Die Daten aus dem System sollen zudem zu Forschungszwecken zur Verfügung stehen. Forschungsergebnisse können beispielsweise dazu dienen, die Wahl der Kriterien bei der Bestimmung der besten Kombinationen zu optimieren.
Absatz 3 beschreibt den Inhalt des Systems. Die Daten über die Spenderinnen und Spender und Empfängerinnen und Empfänger, die am Programm teilnehmen, werden über eine Schnittstelle aus dem System zur Organzuteilung (SOAS) nach Artikel 23a Absatz 3 übertragen. Daten zur Identität dienen dem reibungslosen Ablauf des Programms. Ebenfalls aus dem SOAS übertragen werden medizinische und physiologische Daten (vgl. Art. 23b). Diese sind notwendig, damit ein optimales Zuteilungsergebnis mit grösstmöglichem medizinischem Nutzen erreicht werden kann. Das System generiert darüber hinaus Daten bei der Berechnung der optimalen Paar-Kombinationen. Diese dienen als Grundlage für die Zuteilung (Bst. b).
Absatz 4 führt auf, welche Stellen im System Daten bearbeiten können. Die Nationale Zuteilungsstelle (Bst. a). verwaltet sämtliche Daten im Zusammenhang mit Organzuteilungen zentral im System nach Artikel 23a (SOAS). Daraus übermittelt sie die benötigten Daten der Programmteilnehmerinnen und - teilnehmer in das System für die Organzuteilung bei der Überkreuz-Lebendspende. Nach Programmabschluss trägt sie die Zuteilungsergebnisse in das SOAS ein, das damit als Grundlage für die Rückverfolgbarkeit und Vigilanz dient. Die Transplantationszentren (Bst. b) können einerseits die Daten der von ihnen betreuten Programmteilnehmerinnen und -teilnehmer bearbeiten (Ziff. 1). So können die Zentren Daten eintragen, die bei der Berechnung der Kombinationen berücksichtigt werden. Beispielsweise legen sie Schwellenwerte fest, ab denen immunologische Parameter in die Berechnung einfliessen sollen oder sie definieren den maximalen tolerierbaren Altersunterschied zwischen einer spendenden und einer empfangenden Person.
Ab dem Zeitpunkt, in dem das System mögliche Kombinationen errechnet, sehen die Zentren auch pseudonymisierte Daten derjenigen Personen aus anderen Zentren, die das System als mögliche Spenderinnen oder Spender für die eigenen Programmteilnehmerinnen und -teilnehmer vorschlägt (Ziff. 2). Die Zentren können anhand der Angaben die Kombinationen beurteilen.
Das BAG (Bst. c) kann auf das System zugreifen, um das Überkreuz-Lebendspende-Programm zu beaufsichtigen.
Absatz 5 regelt die Datenbekanntgabe. Eine Zusammenarbeit mit ausländischen Programmen ist nach Artikel 23l möglich. Die nationale Zuteilungsstelle kann den involvierten ausländischen Zuteilungsstellen die notwendigen Daten bekanntgeben (Bst. a). Zudem kann das BAG Daten aus dem System für Forschungszwecke bekanntgeben. Die Bekanntgabe richtet sich, sofern anwendbar, nach den Bestimmungen des Humanforschungsgesetzes (Bst. b).
Absatz 6 beauftragt den Bundesrat, die Details zu den gesetzlichen Vorgaben zu regeln. Er legt fest, welche Personendaten im System bearbeitet werden (Bst. a). Dies beinhaltet einen Katalog der Daten über die Gesundheit der am Programm teilnehmenden Personen, die für den Zuteilungsentscheid erforderlich sind. Weiter definiert der Bundesrat die Personengruppen, die in den zugriffsberechtigten Institutionen und Organisationen Zugang zum System erhalten (Bst. b). Schliessich regelt der Bundesrat die Einzelheiten der Aufbewahrung der Daten (Bst. c).
Art. 23l Zusammenarbeit mit dem Ausland
Je mehr Spenderinnen und Spender an einem Programm teilnehmen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch Personen ein Organ erhalten, deren Chancen auf eine Organzuteilung aus physiologische Gründen gering sind (z.B. Patientinnen oder Patienten mit Blutgruppe 0 oder jene mit einer hohen Immunisierung). Eine grössere Auswahl an Spenderinnen und Spendern kann durch eine Zusammenarbeit mit ausländischen Überkreuz-Lebendspende-Programmen erreicht werden. Die Nationale Zuteilungsstelle als verantwortliche Stelle für das Schweizer Überkreuz-Lebendspende-Programm