Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/17: Teilrevision des Transplantationsgesetzes · 56 Seiten

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soll deshalb mit ausländischen Programmen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit abschliessen können. Solche Vereinbarungen müssen vorgängig durch das BAG geprüft und bewilligt werden (Abs. 1). Die genauen Voraussetzungen für eine internationale Zusammenarbeit regelt der Bundesrat, da andere Länder teilweise andere Voraussetzungen für Lebendspenden haben als die Schweiz oder die Nachsorge der Lebendspenderinnen und -spender sowie die Kostentragung unterschiedlich regeln (Abs. 2).

4c. Abschnitt: Blut-Stammzellenregister

Mit der vorliegenden Revision werden die gesetzlichen Grundlagen für die im Bereich Transplantation eingesetzten Systeme und Register geschaffen (vgl. Art. 15d, 23a und 23k), beziehungsweise ergänzt (Art. 23m). Die Regelungen der Datensammlungen werden im 2. Kapitel eingegliedert, wo Prozesse im Zusammenhang mit der Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen geregelt werden. Bezüglich des Blut-Stammzellenregisters besteht heute mit Artikel 62 bereits eine gesetzliche Grundlage im 5. Kapitel. Im Sinne einer strukturellen Vereinheitlichung erscheint es jedoch sinnvoll, auch die das Blut-Stammzellenregister betreffenden Bestimmungen systematisch im 2. Kapitel einzuordnen.

Art. 23m Zuständigkeit, Zweck und Schnittstellen

Absatz 1 hält neu fest, dass der Bund ein Blut-Stammzellenregister führt. Aktuell wird in Artikel 62 das BAG als registerführende Stelle genannt. Die Registerführung ist jedoch bereits seit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes gestützt auf Artikel 54 des Transplantationsgesetzes an die Blutspende SRK Schweiz übertragen (vgl. Art. 50 der Transplantationsverordnung). Das BAG führt nicht das Register, sondern ist als zuständige Verwaltungseinheit für die Übertragung der Vollzugsaufgabe und die Aufsicht zuständig. Die Anpassung im Wortlaut vermeidet diesbezügliche Missverständnisse.

Absatz 2 definiert den Zweck des Blut-Stammzellenregisters. In erster Linie soll es gewährleisten, dass für Patientinnen und Patienten geeignete Blut-Stammzellen gefunden werden (Bst. a). Die registerführende Stelle pflegt die Daten der Personen, die sich als Spenderin oder Spender zur Verfügung stellen, und sucht darin die Person, deren Blut-Stammzellen am besten für eine Patientin oder einen Patienten geeignet sind. Um das Register aktuell zu halten und die Spendebereitschaft der registrierten Personen aufrecht zu erhalten, werden diese regelmässig kontaktiert. Ein weiterer Zweck des Registers ist die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Vorgänge bei der Spende und Transplantation von Blut-Stammzellen (Bst. b). Damit kann die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 34 erfüllt werden. Im System können zudem Meldungen über schwerwiegende Reaktionen und Ereignisse erfasst werden, die im Zusammenhang mit der Transplantation von Blut-Stammzellen stehen. Damit ist das System ein wichtiges Werkzeug im Bereich der Vigilanz nach dem 8. Abschnitt (Bst. c). Die Daten aus dem System sollen darüber hinaus auch der Forschung zur Verfügung stehen (Bst. d).

Absatz 3 führt die Schnittstellen des Blut-Stammzellenregisters auf. Diese dienen dazu, über Suchabfragen nach Absatz 4 geeignete Blut-Stammzellen für Patientinnen und Patienten zu finden. Eine Suche ist umso erfolgreicher, je mehr spendewillige Personen einbezogen werden können. Weltweit haben sich daher Register zusammengeschlossen, um internationale Suchen zu ermöglichen. Die registerführende Stelle führt heute jeweils parallel verschiedene Suchabfragen durch. Sie sucht einerseits über ein asynchrones System, das eine Kommunikation zwischen den Datenbanken einzelner Register weltweit erlaubt. Die teilnehmenden Register müssen eine Schnittstelle implementieren, über die Daten mittels verschlüsselter E-Mails übertragen werden. Andererseits sucht die registerführende Stelle im Register der World Marrow Donor Association (WMDA)71. In dieses zentrale Register übertragen Register weltweit über eine Schnittstelle pseudonymisierte Daten von spendewilligen Personen und können darin nach möglichen Spenderinnen und Spendern für ihre Patientinnen und Patienten suchen. Im Vergleich zum asynchronen System werden hier mehr potentielle Spenderinnen und Spender berücksichtigt, da aber deren Daten nur in gewissen Zeitabständen übermittelt werden, sind sie weniger aktuell.

Bei einer Suchabfrage wird in einem ersten Schritt eine grobe Suche durchgeführt. Eine Anfrage enthält

71 Informationen zum Search, Match and Connect-Register sind abrufbar unter: https://wmda.info > Professionals > Optimising ‘Search, Match & Connect’ > Search & Match Service (Stand: 15.2.2021).