Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/17: Teilrevision des Transplantationsgesetzes · 56 Seiten

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und stabile Partnerschaften zählen. Im Bereich der Organzuteilung ermöglicht die internationale Vernetzung den Austausch von Organen mit dem Ausland. Besonders wichtig ist eine internationale Zusammenarbeit für das Blut-Stammzellenregister. Nur wenn weltweit nach einer Spenderin oder einem Spender gesucht werden kann, bestehen für Patientinnen und Patienten in der Schweiz gute Chancen, geeignete Blut-Stammzellen für eine Transplantation zu finden. Umgekehrt stehen spendewillige Personen aus der Schweiz auch für Patientinnen und Patienten auf der ganzen Welt zur Verfügung. Auch bei der Nachsorge der Spenderinnen und Spender von Blut-Stammzellen ist eine internationale Zusammenarbeit wichtig, da die Auswertung der medizinischen Daten und die Erarbeitung von Empfehlungen in internationalen Gremien erfolgt.

Auch etablierte und sichere Abläufe sind von grösster Bedeutung. Abweichungen davon können gravierende Folgen haben, zum Beispiel, wenn Fehler bei der Organzuteilung gemacht würden. Zudem könnte ein Wechsel Probleme im Bereich Datenschutz verursachen, insbesondere bei Personendaten, die noch vor Inkrafttreten der Gesetzesbestimmungen zum Lebendspende-Nachsorgeregister (15. November 2017) erhoben wurden und für deren Bearbeitung der Bund nicht über eine genügende gesetzliche Grundlage verfügt. Diese Gefahren rechtfertigten es, die Übertragung der Aufgaben nicht nach den Vorgaben des revidierten BöB auszuschreiben (siehe dazu Ziff. 6.5).

Buchstabe a: Für das Führen der Lebendspende-Nachsorgestellen ist neben dem spezifischen medizinischen Fachwissen in Nephrologie resp. Hämatologie und der Erfahrung in der Registerführung und im Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten die Anerkennung und das Vertrauen unter den internationalen Akteuren für eine gut funktionierende internationale Zusammenarbeit nötig. Mit der Führung der Lebendspende-Nachsorgestelle für Organspenderinnen und -spender ist seit dem 15. November 2017 die Stiftung zur Nachbetreuung von Organ-Lebendspendern betraut. Sie nimmt diese Aufgabe jedoch schon seit 1993 wahr und verfügt als einzige Organisation über das dafür nötige Fachwissen und die Vernetzung. Die Blutspende SRK Schweiz erfüllt diese Aufgabe im Bereich der Blut-Stammzellen. Diese Stellen verfügen als Einzige über die dafür nötigen Voraussetzungen.

Buchstabe b: Für das Erfüllen der Aufgaben der Nationalen Zuteilungsstelle ist neben der Fachexpertise über das Führen einer Warteliste und der Organzuteilung sowie das Fachwissen im Bereich der Transplantationsmedizin die Anerkennung und das Vertrauen unter den internationalen Akteuren für eine gut funktionierende internationale Zusammenarbeit von grösster Bedeutung. Mit den Aufgaben der Nationalen Zuteilungsstelle wurde mit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes am 1. Juli 2007 die Stiftung Swisstransplant beauftragt, welche sich schon seit 1985 um die nationale Koordination und die internationale Zusammenarbeit im Bereich Transplantation kümmert. In ihrem Stiftungsrat sind die wichtigen Akteure der Transplantationsmedizin in der Schweiz vertreten. Swisstransplant ist international äusserst gut vernetzt, wovon die Transplantationsmedizin in der Schweiz sehr profitiert (vgl. Erläuterungen zu Abs. 1). Keine andere Organisation in der Schweiz verfügt über die Fachexpertise und die Vernetzung, die es für die Führung der Nationalen Zuteilungsstelle nach Artikel 19 und für die Durchführung des Überkreuz-Lebendspende-Programms nach Artikel 23f Absatz 3 braucht.

Buchstabe c: Für die Führung des Blut-Stammzellenregisters ist neben der Fachexpertise in der Führung eines Blut-Stammzellenregisters und dem medizinischen Fachwissen in Hämatologie und Transplantationsmedizin die Einbindung in das internationale Netz der Blut-Stammzellenregister unabdingbar (vgl. Erläuterungen zu Abs. 1). Die Blutspende SRK Schweiz ist seit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes mit der Führung des Blut-Stammzellenregisters betraut, betreibt dies jedoch schon seit 1988. Blutspende SRK ist von der WMDA akkreditiert und erfüllt als einzige Institution in der Schweiz die Voraussetzungen, die es für die Führung eines Blut-Stammzellenregisters braucht.

Buchstabe d: Als Vigilanzstellen kommen nur Institutionen infrage, die im jeweiligen Bereich über ein ausgezeichnetes Fachwissen verfügen, die national und international anerkannt und bestens vernetzt sind und darüber hinaus Erfahrung im Qualitätsmanagement haben. Für den Bereich Organspende ist es die Stiftung Swisstransplant, die bereits mit der Aufgabe der Nationalen Zuteilungsstelle betraut ist. Sie nimmt bereits heute Meldungen über Vorkommnisse entgegen und bearbeitet sie. Die Blutspende SRK Schweiz, die das Blut-Stammzellenregister führt, betreut bereits heute in ihrem Bereich eine Vi-