Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.365058 / 071.201-06/2015/00005

StaatsangehörigenDocuments adaptés après la 2ème consultation des offices als auch von Drittstaatsangehörigen zu gewährleisten. Die massgebenden Buchstaben von Artikel 3 Absatz 4bisBGIAA werden gleichzeitig mit dem SIS-Paket und den entsprechenden Verordnungen in Kraft treten.

Um zu gewährleisten, dass die Daten zur Landesverweisung und die entsprechenden Statistiken zuverlässig sind und die zuständigen Behörden alle massgebenden Daten nur einmal erfassen, soll eine Schnittstelle zwischen VOSTRA und ZEMIS geschaffen werden. Diese Schnittstelle wird voraussichtlich ab 2023 mit newVOSTRA verfügbar sein. Allfällige Anpassungen der Verordnungen zu newVOSTRA werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen und zusammen mit der newVOSTRA-Vorlage in die Vernehmlassung gegeben.

In dieser Phase – und um Ende 2021 eine optimale Umsetzung dieser neuen Gesetzesbestimmungen zu gewährleisten – sind gewisse Bestimmungen auf Verordnungsstufe zu konkretisieren. Daher sind folgende Verordnungen anzupassen: die N-SIS-Verordnung, die RIPOL-Verordnung, die ZEMIS-Verordnung, die Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten und die VZAE.

2.2 Notwendigkeit der Vernehmlassung

Diese Vorlage ist angesichts der neu zu erfassenden und an das SIS zu übermittelnden Daten sowie des Umfangs der neuen Zusammenarbeit im polizeilichen und im Rückkehrbereich von grosser politischer Tragweite. Die Verordnungen betreffen auch den Datenschutz und legen die neuen Zugriffe der Behörden auf das System fest. Deshalb ist eine Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d des Vernehmlassungsgesetzes (VlG, SR 172.061) vorgesehen.

2.3 Inkrafttreten

Die Verordnungsänderungen müssen gleichzeitig mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der neuen EU-Verordnungen zum SIS in Kraft treten. Das Datum der Inkraftsetzung hängt von der von der Europäischen Kommission festgelegten Frist für die Inbetriebnahme des neuen SIS ab. Zurzeit ist vorgesehen, dass die innerstaatlichen Bestimmungen zur Umsetzung des SIS am 1. Dezember 2021 in Kraft treten werden.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass bestimmte vom Parlament im Dezember 2020 verabschiedete Rechtsvorschriften, bereits früher in Kraft treten werden, damit insbesondere die formell-gesetzlichen Grundlagen für die Lieferung von biometrischen erkennungsdienstlichen Daten an das N-SIS gewährleistet sind. Der Bundesrat wird diese vorzeitige Inkraftsetzung allenfalls im Laufe des Jahres 2021 beschliessen.