Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.365058 / 071.201-06/2015/00005
NeuDocuments adaptés après la 2ème consultation des offices soll möglichst darauf verzichtet werden, in der Verordnung einzelne Organisationseinheiten zu nennen. Dies soll verhindern, dass eine Umstrukturierung der Organisation eine Anpassung der Verordnung nötig macht. Die Zugriffe sollen neu aufgabenbezogen erwähnt werden.
Ziff. 1, 5 und 6
In Buchstabe a Ziffer 1 wird entsprechend auf die Nennung des «Rechtsdienstes» verzichtet. Auch bei Ziffer 5 wird auf die Nennung einer bestimmten Sektion verzichtet, da die aktuell erwähnte Sektion nicht mehr existiert und die Aufgaben auf verschiedene Stellen bei fedpol aufgeteilt wurden. Auch die Bearbeitung von biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (vgl. Ziffer 6) wird nun von verschiedenen Dienststellen wahrgenommen. Deswegen werden diese Ziffern umformuliert und nehmen nun auf die Aufgabe Bezug, für die der Zugriff erteilt wurde.
Ziff. 8 und 9 (neu)
Absatz 1 Buchstabe a wird mit Ziffer 8 um die Zentralstelle Waffen von fedpol ergänzt (siehe Art. 16 Abs. 1 Bst. j BPI). Diese erhält Zugriff zur Prüfung, ob eine Person, die eine Bewilligung beantragt, im SIS ausgeschrieben ist bzw. ob dies für die zu erwerbende Waffe der Fall ist. Ebenfalls wird Buchstabe a mit einer neuen Ziffer 9 ergänzt. Die Einheit, die bei fedpol den Informationsaustausch zur Verhinderung von Gewalt an Sportveranstaltungen sicherstellt, soll Zugriff auf das SIS haben. Der Bereich Hooliganismus wurde im Rahmen einer Umstrukturierung einer anderen Hauptabteilung zugeteilt, die über keinen Online-Zugriff auf das SIS verfügt. Der Bereich Hooliganismus soll weiterhin online auf Ausschreibungen zugreifen können zur verdeckten Registrierung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle, da Hooligans in dieser Rubrik häufig ausgeschrieben sind.
Art. 7 Abs. 1 Bst. f Ziff. 3 und 4
Der Buchstabe f regelt die Zuständigkeit des Direktionsbereichs Zuwanderung und Integration im SEM. Die Zwecke des Zugriffs auf das SIS werden gemäss den neuen SIS-Verordnungen ergänzt. Ziffer 1 bleibt unverändert und betrifft die Prüfung eines Visumgesuchs, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, die Anordnung und Überprüfung von Einreise- und Aufenthaltsverweigerungen gegenüber Drittstaatsangehörigen sowie die Kontrolle und Freigabe solcher Ausschreibungen im SIS. Die Ziffer 2 erfährt ebenfalls keine Anpassung.
Ziffer 3
Ziffer 3 nennt neu die Massnahmen zur Identifikation von Personen, die ein Asylgesuch gestellt haben. Diese Identifikation hat jedoch durch eine andere als die entscheidende Behörde zu erfolgen. Daher wird vorgeschlagen, dass eine für die Identifikation zuständige Einheit im genannten Direktionsbereich diese Aufgaben übernimmt.
Ziffer 4
Ziffer 4 hält fest, dass der Direktionsbereich Zuwanderung und Integration des SEM, der die Einbürgerungsanträge prüft, ebenfalls Zugriff auf das N-SIS hat.