Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/22: Totalrevision der Verordnung über Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V, neu: Verordnung über die Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette) · 15 Seiten
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Fleischbeschaubefunde als geeignetes Instrument für eine überkantonale Aufsicht. Der Kanton FR erinnert jedoch daran, dass es das Ziel aller sein müsse, Daten nur einmal zu erfassen. Dazu müsse eine signifikante Reduktion der Schnittstellen angestrebt werden. Es sei daher unabdingbar, ein föderales System zu entwickeln, welches ausreichend agil sei, um Daten aus den verschiedenen bestehenden kantonalen Anwendungen zu übernehmen.
Von den meisten Kantonen, der VKCS und der VSKT wurde auch die Finanzierung der Informationssysteme kommentiert. Grundsätzlich unbestritten war bei den Kantonen die neu vorgeschlagene Mitfinanzierung des «Fleko» in der Höhe von zwei Dritteln der Betriebskosten. Jedoch vermögen gemäss den meisten Kantonen, der VKCS und der VSKT die neu installierten Systemfunktionalitäten für die zuständigen Behörden im System Fleko in der Umsetzung nicht zu überzeugen. Dies zeige auf, dass die Bedürfnisse der Kantone bei der Entwicklung nicht genügend berücksichtigt wurden und eine engere Einbindung in die Entscheidungsprozesse nötig sei. Deshalb fordern praktisch alle Kantone und die VSKT, dass die Beteiligung der Kantone an der Weiterentwicklung der gemeinsamen Systeme in der Verordnung erwähnt wird und zukünftig durch das BLV eine mehrjährige Finanzplanung auszuarbeiten sei.
Zur Finanzierung von «ARES» wurde ausgeführt, dass ein gemeinsames System zweifellos kosteneffizienter als einzelne kantonale Systeme sei. Jedoch sei primär der Bund Hauptnutzniesser der neuen Integration der von den Vollzugsbehörden erhobenen Lebensmitteldaten in das nationale Informationssystem. Entsprechend sollten gemäss der Stellungnahme der VKCS und einer Minderheit der Kantone die entsprechenden Kosten aufgrund des Wechsels von ALIS zu ARES vom Bund getragen werden, resp. müsse der auf die Kantone abgewälzte Kostenanteil geringer ausfallen.
Einige Kantone und die VKCS kritisieren die Kostenverteilung ferner dahingehend, dass der verwendete Verteilungsschlüssel, d.h. die Anzahl der Lizenzen, nicht objektiv sei. Oder es solle für Kantone, in denen die Vollzugsstellen für die Lebensmittelsicherheit und der Veterinärbereich getrennt sind, in Anbetracht der Tatsache, dass gewisse Systeme oder Funktionalitäten auf der Lebensmittelseite oder andererseits auf der Veterinärseite nicht verwendet werden, eine entsprechende Aufteilung der Kosten zwischen diesen beiden Bereichen festgelegt werden.
Der Kanton FR warnt, dass die Erhöhung der Kostenbeteiligung von gewissen Kantonen abgelehnt werden oder zu einer Verringerung der Anzahl gelöster Lizenzen führen könnte. Der Kanton SG erwähnt, die finanzielle Beteiligung an den gemeinsamen Systemen überprüfen zu wollen, wenn nicht umgehend eine direkte Anbindung der kantonalen Systeme wie Limsophy für die elektronische Übertragung von Daten geschaffen werde. Auf der anderen Seite sieht der Kanton ZH die Erhöhung des Kostenanteils der Kantone für den Betrieb der Informationssysteme als gerechtfertigt, weil diese zu mehr Effizienz im Vollzug führten. Dies müsse allerdings mit einem angemessenen Mitentscheidungsrecht der Kantone bei der Weiterentwicklung der Systeme einhergehen.
Schliesslich sehen mehrere Kantone und die VKCS die in der Vernehmlassung erwähnte Frist für die Revision des Finanzierungssystems mit der Erhöhung der Kantonsbeiträge für die Umsetzung im Jahr 2022 angesichts der bereits abgeschlossenen kantonalen Budgetplanungen für 2022 als nicht realistisch an. Bemängelt wird auch das Fehlen einer mehrjährigen Finanzplanung, welche eine mittelfristige Planung in den Kantonen ermöglichen würde.
Nebst den Fragen zur Finanzierung der Informationssysteme wurde auch auf die Datenschutzproblematik hingewiesen. So muss gemäss einigen Kantonen und der VKCS sichergestellt werden, dass der Benutzer nur Zugang zu den Daten hat, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Dazu müssten die Modalitäten für die Beschränkung des Zugangs zu den Informationssystemen klarer definiert werden. Gleiches gelte auch für die Datenverarbeitung, wo der Handlungsspielraum für die erhobenen Daten geklärt werden müsse.
Der Kanton TG schlägt beispielsweise vor, den gesamten 3. Abschnitt zu überarbeiten und dabei den Datenzugriff für die verschiedenen Systeme verständlicher und übersichtlicher zu regeln. Insbesondere für ARES seien die Zugriffsregelungen unklar. Auch nach Ansicht des