Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/26: Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) · 87 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz
6.108 Krebsregistrierungsverordnung vom 11. April 2018162
Art. 30 Abs. 4
Diese Änderung betrifft nur die französische Fassung. Der Begriff «fichier de données» wird durch «ensembles de données» ersetzt.
6.109 Verordnung 1 vom 10. Mai 2000163 zum Arbeitsgesetz
Ingress, Art. 89 und 90
Die Verweise werden an das nDSG angepasst.
6.110 Chauffeurverordnung vom 19. Juni 1995164
Art. 18 Abs. 6
Die Verweise werden an das nDSG und den E-VDSG angepasst.
6.111 Verordnung gegen die Schwarzarbeit vom 6. September 2006165
Art. 9 Sachüberschrift und Abs. 1 sowie 9a
Da durch das nDSG der Schutz der Personendaten juristischer Personen aufgehoben wird, wird in Artikel 17a des Entwurfs zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit eine neue Gesetzesgrundlage eingefügt, gestützt auf welche die kantonalen Kontrollorgane und die zuständigen kantonalen Behörden befugt sind, Daten juristischer Personen zu bearbeiten (Ziff. 78 Anhang 1/II nDSG). Gemäss dem Revisionsentwurf werden die Sachüberschrift und Absatz 1 von Artikel 9 der Verordnung gegen die Schwarzarbeit so angepasst, dass die Bestimmung neu ausschliesslich den Schutz von Personendaten regelt. Es wird zudem ein neuer Artikel 9a eingefügt, der die Bearbeitung von Daten juristischer Personen regelt. Artikel 9a enthält in Absatz 1 eine analoge Regelung zu Artikel 9 Absatz 1. Artikel 9 Absätze 2-4 gelten gemäss Artikel 9a Absatz 2 sinngemäss für Daten juristischer Personen.
6.112 Arbeitsvermittlungsverordnung vom 16. Januar 1991166
Art. 58 Sachüberschrift und Abs. 1
Artikel 58 der Arbeitsvermittlungsverordnung regelt das Recht der betroffenen Person, von den Diensten, die Daten über sie bearbeiten, Auskunft zu erhalten.
Er wird an die neuen Vorgaben des nDSG angepasst, namentlich an Artikel 19 nDSG (Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten), 25 nDSG (Auskunftsrecht) und 41 nDSG (Ansprüche und Verfahren).
162 SR 818.331
163 SR 822.111
164 SR 822.221
165 SR 822.411
166 SR 823.111