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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

Art. 36 Zeitpunkt der Eintragung von Daten betreffend die Bestellung von

ausländischen Strafregisterauszügen

Daten, welche die Online-Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister betreffen, werden wie folgt eingetragen:

a. vom Besteller erfasste Angaben nach im Moment der Erfassung des Ersu-Anhang 7 Ziffer 1–3: chens in VOSTRA;

b. von der registerführenden Stelle er- innerhalb von drei Arbeitstagen seit fasste Angaben nach Anhang 7 Ziffer dem Vorliegen neuer Erkenntnisse;

4 und 5:

c. Daten, welche den Bestell- und Ver- unmittelbar nach Abschluss des jeweiarbeitungsprozess automatisch doku- ligen Verarbeitungsschritts.

mentieren nach Anhang 7 Ziffer 4

und 5:

Art. 37 Zeitpunkt der Eintragung von Daten betreffend die Bestellung von

Privat- und Sonderprivatauszügen

Daten, welche die Bestellung von Privatauszügen und Sonderprivatauszügen betreffen, werden unmittelbar nach Abschluss des jeweiligen Verarbeitungsschritts in der Hilfsdatenbank oder in VOSTRA eingetragen.

4. Abschnitt: Entfernung sowie Nichterscheinen von VOSTRA-Daten

Art. 38 Entfernung eines Grundurteils mit «keine Zusatzstrafe» als einziger

Rechtsfolge

(Art. 30 StReG)

1Ist eine Fristberechnung nach Artikel 30 StReG nicht möglich, weil als einzige anknüpfbare Rechtsfolge «keine Zusatzstrafe» ausgesprochen wurde, gelten für die entsprechenden Grundurteile folgende Entfernungsfristen:

a. Für schweizerische Grundurteile gegen Erwachsene sowie für Auslandurteile gegen Erwachsene, welche durch einen schweizerischen Exequaturentscheid angepasst wurden, gilt eine Frist von 15 Jahren ab Rechtskraft;

b. Für Auslandurteile gegen Jugendliche, welche durch einen schweizerischen Exequaturentscheid angepasst wurden, gilt eine Frist von 8 Jahren ab Rechtskraft.

2Vorbehalten bleibt eine Fristverlängerung nach Artikel 30 Absatz 1 StReG durch andere Grundurteile, bei denen die Entfernungsfrist noch nicht abgelaufen ist.