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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

e. Hinweis zur Berechnung der Fristen für das Nichterscheinen eines Grundurteils auf den Auszügen; dieser Hinweis fehlt, wenn keine Strafdaten im Auszug erscheinen;

f. Der Sonderprivatauszug enthält folgende aus der Bestätigung nach Artikel 55 Absatz 4 StReG übernommenen Angaben:

1. Bezeichnung des Arbeitgebers, der Organisation oder der Bewilligungsbehörde,

2. Nachname und Vorname des verantwortlichen Mitarbeiters,

3. Kontaktdaten.

Art. 46 Besonderheiten bei gedruckten Auszügen, die keine Strafdaten

enthalten

(Art. 35 Abs. 2 StReG)

1Wenn die gesuchte Person unter dem verwendeten Abfrageprofil in VOSTRA nicht verzeichnet ist, enthält der gedruckte Auszug folgende Aussage in Bezug auf mögliche Strafdaten:

a. bei den Behördenauszügen und beim Privatauszug: die Angabe, dass die gesuchte Person im Strafregister nicht verzeichnet ist;

b. beim Sonderprivatauszug: die Angabe, dass kein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen und kein Tätigkeitsverbot im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt im Strafregister eingetragen ist;

c. beim Privat- und Sonderprivatauszug: einen Hinweis auf die Validierungsmöglichkeit nach Artikel 49.

2Bei einer unter dem verwendeten Abfrageprofil in VOSTRA nicht verzeichneten Person, die in der «Unique Personal Identifier Database (UPI) der ZAS verzeichnet ist, enthält der gedruckte Auszug folgende identifizierende Angaben zur Person:

a. beim Behördenauszug: die UPI-Hauptattribute nach Anhang 1 Ziffer 1.1, aber ohne AHV-Nummer;

b. beim Privat- oder Sonderprivatauszug: Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Nationalität und Schweizer Heimatorte nach Anhang 8 Ziffer 1.2–1.5 und 1.11.

3Bei einer weder in VOSTRA noch in der UPI verzeichneten Person, enthält der gedruckte Auszug folgende identifizierende Angaben zur Person:

a. beim Behördenauszug:

1. die für die VOSTRA-Suche verwendeten Angaben: bestehend aus Nachname, Vornamen und Geburtsdatum,

2. ein Hinweis, ob die Abfrage noch andere Suchtreffer generiert hat oder nicht.

b. Beim Privat- oder Sonderprivatauszug: Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Nationalität und Schweizer Heimatorte nach Anhang 8 Ziffer 1.2–1.5 und 1.11.