Vorlage

Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 27Fedlex · Vorlage

Strafregisterverordnung

3Kann der Aufenthaltsort der betroffenen Person ermittelt werden, wird der Entscheid nach Absatz 1 in Form einer beschwerdefähigen Verfügung erlassen, welche der betroffenen Person eröffnet wird. Die Verfügung wird nach deren Rechtskraft nach Artikel 22 Absatz 4 analog einem nachträglichen Entscheid in VOSTRA eingetragen.

4Kann der Aufenthaltsort der betroffenen Person nicht ermittelt werden, wird der Entscheid nach Absatz 1 nicht eröffnet. Der nicht rechtkräftige begründete Entscheid wird ebenfalls nach Artikel 22 Absatz 4 analog einem nachträglichen Entscheid in VOSTRA eingetragen. Die betroffene Person kann jedoch spätestens 30 Tage nach Kenntnis des entsprechenden Eintrages verlangen, dass ihr der Entscheid in Form einer beschwerdefähigen Verfügung nach Absatz 3 eröffnet wird.

5Entscheide nach Absatz 1 werden wieder aus VOSTRA entfernt, sobald ein nachträglicher Entscheid eingetragen wird, der das tatsächliche Vollzugsende belegt.

6. Kapitel: Bekanntgabe von Daten aus VOSTRA

1. Abschnitt: Zugangsprofile und Auszugsarten im Bereich der Strafdatenverwaltung

Art. 45 Unterschiede zwischen gedrucktem Auszug und Online-Auszug

(Art. 35 Abs. 2 StReG)

1Die Unterschiede in der Struktur von in VOSTRA eingetragenen Daten der Strafdatenverwaltung zwischen gedrucktem Auszug und Online-Auszug sind aus den Spalten 3 und 4 der Anhänge 1-4 ersichtlich.

2Auf jedem gedruckten Behördenauszug sind zudem folgende in den Anhängen 1-4 nicht erwähnte Angaben ersichtlich:

a. Bezeichnung des Auszugs;

b. Behörde, in deren Namen der Auszug erstellt worden ist;

c. Zweck der Ausstellung des Auszugs;

d. Nutzerin oder Nutzer, der oder die den Auszug erstellt hat, mit Nachname und Vornamen;

e. Datum und Uhrzeit der Ausstellung;

f. Seitenzahlen des Auszugs.

3Auf jedem gedruckten Privat- oder Sonderprivatauszug sind folgende in den Anhängen 1-4 nicht erwähnte Angaben ersichtlich:

a. Bezeichnung des Auszugs;

b. Nachname, Vornamen und Adressangaben der Person, an welche der Auszug zugestellt werden soll;

c. Datum und Uhrzeit des Drucks des Auszugs;

d. Auszugsnummer;