Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 136 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Entwurf der Strafregisterverordnung

− 18. Verordnung vom 22. November 2017133 über die Militärdienstpflicht

(VMDP): Die Prüfung des waffenlosen Militärdienstes erfolgt durch eine Kommission, welche keinen VOSTRA-Zugang hat. Es gibt also keine Überschneidung zu den in Artikel 46 Buchstabe i StReG formulierten Zugangszwecken, weshalb dem Gesuch für einen waffenlosen Militärdienst weiterhin ein aktueller «Privatauszug» beizulegen ist. Die getroffenen Anpassungen sind rein redaktioneller Natur.

− 19. Waffenverordnung vom 2. Juli 2008134 (WV): Waffenbehörden können

gestützt auf Artikel 48 StReG künftig selber einen Behördenauszug 4 online in VOSTRA einsehen (für die Erteilung und den Entzug von Bewilligungen nach Waffengesetz sowie die Einziehung und Beschlagnahme von Waffen). Daher müssen die Waffenbehörden von der betroffenen Person keinen Privatauszug mehr verlangen. Die Bestimmungen der WV, welche die Einreichung eines Privatauszugs vorsehen, können daher aufgehoben werden. Einzig die Bestimmungen, welche die Vorlegung eines Privatauszugs unter Privaten vorsehen, müssen an die neue StReG-Terminologie angepasst werden (vgl. Art. 18 Abs. 3 und 4 sowie Art. 24 Abs. 3 E-WV), indem präzisiert wird, dass es sich beim erwähnten «Auszug» um den «Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA» handelt.

− 20. Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976135 (VZV): Die

Strassenverkehrsbehörden verfügen nach Artikel 47 Buchstabe a StReG zur Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises über ein Online-Zugangsrecht zum Behördenauszug 3. In Artikel 11b Absatz 2 E-VZV ist der korrekte Auszug zu nennen.

− 21. Verordnung vom 2. September 2015136 über die Zulassung als Stras-

sentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV;): Es

wird präzisiert, dass der Nachweis der Zuverlässigkeit mit einem «Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA» erbracht wird.

− 22. Trolleybus-Verordnung vom 6. Juli 1951137: In Artikel 17 Absatz 3 E-

Trolleybus-Verordnung wird präzisiert, dass der Bewerber für einen Führerausweis für Trolleybusse u.a. einen «Privatauszug» beizubringen hat.

− 23. Betäubungsmittelkontrollverordnung vom 25. Mai 2011138 (BetmKV):

In Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b E-BetmKV wird präzisiert, dass für eine Betriebs- und Anbaubewilligung ein «Privatauszug» vorzulegen ist. Bei Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird die zuständige Behörde ermächtigt, wenn nötig auch einen ausländischen Strafregisterauszug zu verlangen.

133SR 512.21

134SR 514.541

135SR 741.51

136SR 744.103

137SR 744.211

138 SR 812.121.1