Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/44: Einführung einer Regulierungsbremse (Änderung von Art. 159 Abs. 3 der Bundesverfassung und Änderung des Parlamentsgesetzes) · 19 Seiten

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Art. 173 Ziff. 8

CP begrüsst die Evaluationsklausel ausdrücklich. EIT.swiss würde befürworten, wenn sowohl das UEG als auch die Änderungen im ParlG als Konkretisierung der Regulierungsbremse nach 10 Jahren überprüft werden. Auch VD begrüsst die Evaluationsklausel, obschon die Frist von 5 Jahren etwas kurz erscheine. Hingegen lehnt TG diese Bestimmung ab, da sie auch unnötigen Aufwand verursacht. Auch SSO lehnt die Evaluationsklausel ab, denn es lässt sich schon zum Voraus sagen, dass die Regulierungskostenbremse zweckmässig wirksam und wirtschaftlich ist.

Für AGVS, bauenschweiz, CP, economiesuisse, GastroSuisse, Handel Schweiz, HotellerieSuisse, metal.suisse, SAV, SBmV, sgv, Swiss Banking, Swissmem und VSKB (14) sollte eine externe Prüfstelle diese Evaluation begleiten.

Alliance Sud, Brücke, DJS, Helvetas, Public Eye, Solidar, Swissaid und TdH (8) stellen fest, dass mit der Ergänzung in Artikel 173 Ziffer 8 ParlG dem Bundesrat eine vergleichsweise strenge Rechenschaftspflicht auferlegt wird. Sie sind der Meinung, dass dies zum Ziel haben dürfte, weitere Verschärfungen des Gesetzes vorzunehmen und damit die schon tief angesetzten Schwellenwerte weiter nach unten zu korrigieren.