Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/44: Einführung einer Regulierungsbremse (Änderung von Art. 159 Abs. 3 der Bundesverfassung und Änderung des Parlamentsgesetzes) · 19 Seiten

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1 Ausgangslage

Mit Beschluss vom 28. April 2021 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Vernehmlassung zur Einführung einer Regulierungsbremse (Änderung von Art. 159 Abs. 3 der Bundesverfassung und Änderung des Parlamentsgesetzes) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 18. August 2021. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und interessierte Kreise. Die Vorlage ist auf die Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion «Mit einer Regulierungsbremse den Anstieg der Regulierungskosten eindämmen» zurückzuführen, die das Parlament am 20. März 2019 an den Bundesrat überwiesen hat. Diese verlangt vom Bundesrat, «die notwendigen Erlasse auszuarbeiten, damit Gesetzesänderungen, neue Gesetze und neue Regulierungen allgemein, welche entweder zu höheren Regulierungskosten für mehr als 10 000 Unternehmen führen oder deren Regulierungskosten über einer noch zu definierenden Kostenschwelle liegen, in den Gesamtabstimmungen im Parlament einem qualifizierten Mehr (z. B. Mehrheit der Mitglieder der beiden Räte, analog der Ausgabenbremse) zu unterstellen sind».

Der vorliegende Ergebnisbericht informiert über die eingereichten Stellungnahmen und fasst deren wichtigste Inhalte zusammen. Gleichzeitig mit der Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse wurde auch der Vorentwurf zu einem Unternehmensentlastungsgesetz als separate Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, deren Ergebnisse in einem separaten Bericht veröffentlicht werden.

2 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens

Die Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse beinhaltet eine Anpassung der Bundesverfassung (Änderung von Art. 159 Abs. 3 BV) und verschiedene neue Ausführungsbestimmungen im Parlamentsgesetz. Angelehnt an die Idee der Ausgabenbremse soll dem Parlament für den Beschluss von neuen Vorlagen, die mit erheblichen Regulierungskosten für Unternehmen verbunden sind, eine zusätzliche institutionelle Hürde in Form eines «qualifiziertes Mehrs» auferlegt werden.

In den Anwendungsbereich der Regulierungsbremse sollen Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse über die Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV fallen. Ob eine Vorlage einem erhöhten Mehrheitserfordernis im Sinne der «Mehrheit der Mitglieder der beiden Räte» zu unterstellen ist, soll von der Anzahl betroffenen Unternehmen und von den gesamthaft erwarteten Regulierungskosten für sämtliche Unternehmen abhängen.

Der Bundesrat schlägt die folgenden alternativen Schwellenwerte für die Anwendung der Regulierungsbremse vor: (1) mehr als 10 000 Unternehmen, die mit höheren Regulierungskosten belastet werden, oder (2) eine Erhöhung der Regulierungskosten für Unternehmen von gesamthaft mehr als 100 Millionen Franken, betrachtet über einen Zeitraum von 10 Jahren. Erfüllt eine neue Vorlage einen dieser beiden Schwellenwerte, dann soll in den Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte jeweils ein qualifiziertes Mehr erforderlich sein.

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen 91 Stellungnahmen ein. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (inkl. der in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.

Angesichts der grossen Anzahl eingegangener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden deshalb die Hauptargumente und -kritikpunkte in zusammenfassender Form wiedergegeben. Für Einzelheiten sei auf