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Vernehmlassung 2021/44: Einführung einer Regulierungsbremse (Änderung von Art. 159 Abs. 3 der Bundesverfassung und Änderung des Parlamentsgesetzes) · 19 Seiten
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Überblick
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Einführung einer Regulierungsbremse (Änderung von Art. 159 Abs. 3 der Bundesverfassung und Änderung des Parlamentsgesetzes) sind insgesamt 91 Stellungnahmen eingegangen. Die Vernehmlassungsvorlage war umstritten.
Unterstützung findet die Vorlage bei 49 Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter 7 Kantone, FDP, Die Mitte und SVP sowie sämtliche stellungnehmende Wirtschaftsverbände und Branchenorganisationen. Begründet wird die Unterstützung hauptsächlich damit, dass die Vorlage einen Beitrag zur Eindämmung der Regulierungsbelastung der Unternehmen leiste und damit die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessere. 28 von 49 Befürwortern der Vorlage bemängeln allerdings das Fehlen einer unabhängigen Prüfstelle. Sie verlangen meist explizit eine dahingehende Ergänzung der Vorlage oder würden zumindest eine erneute Prüfung eines solchen Organs begrüssen. Eine Prüfstelle soll die Qualität der Regulierungskostenschätzungen gewährleisten, die für die Anwendung der Regulierungsbremse zentral ist.
Abgelehnt oder stark kritisiert wird die Vorlage von 42 Teilnehmenden, darunter eine Mehrheit der Kantone (18 von 25), SP, die Grünen, GLP und EVP, der Städteverband, Arbeitnehmer-, Konsumentenschutzorganisationen sowie zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft. Begründet wird die Ablehnung meist mit staatspolitischen Überlegungen. Ein erhöhtes Mehrheitserfordernis für Vorlagen, die Unternehmen stark belasten, führe zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Sachpolitiken. Zudem sei es gerade die Aufgabe des Parlaments, verschiedene Interessen sowie Kosten und Nutzen von Regulierungen abzuwägen. Kritisiert wird ferner der enge Kostenfokus der Regulierungsbremse, der zu volkswirtschaftlich ineffizienten Regulierungen führen kann und mitunter den Schutz von Umwelt oder Gesundheit beeinträchtigen könnte. Zudem wird auf mögliche Anwendungsschwierigkeiten des Instruments hingewiesen.
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